Lauterbach erwartet kein großes Krankenhaussterben im kommenden Jahr

Düsseldorf – Für das kommende Jahr erwartet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kein großes Krankenhaussterben. Das erklärte er heute auf dem Deutschen Krankenhaustag. Für die kommenden Wochen kündigte er zudem ein Pflegekompetenzgesetz zur Stärkung der Pflege an.
Lauterbach entgegnete mit seiner Einschätzung zu den Krankenhausinsolvenzen damit kritischen Stimmen, er würde ein Krankenhaussterben begrüßen oder erzielen wollen. „Ich mache die Reform, um ein unsystematisches Krankenhaussterben abzuwenden“, betonte er.
Die geplante Krankenhausreform sei außerdem im Zeitplan, erklärte er weiter. In der ersten Hälfte 2024 solle das Gesetz zur Krankenhausreform beschlossen werden. Bis 2029 soll die Reform komplett umgesetzt sein.
Die finanzielle Situation der Krankenhäuser werde durch die geplanten Vorhaltepauschalen besser werden, versprach Lauterbach. Denn die Standorte, denen Leistungsgruppen zugewiesen werden, erhielten damit eine sichere Existenz, selbst wenn die Fallzahlen weiter sinken werden.
Er verwies zudem erneut auf bereits bestehende Hilfen des Bundes, insbesondere die Energiehilfen, die den Krankenhäusern unter die Arme greifen würden. Hier stünden noch 3,2 Milliarden Euro bis ins kommende Frühjahr aus.
Außerdem würden die schneller ausgezahlten Mindererlöse in der Pflege den Kliniken zudem kurzfristig helfen, so Lauterbach. Diese Maßnahme hatte der Bundestag im Oktober mit dem Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.
Aktuelle Strukturen weiter finanzieren, ist nicht sinnvoll
Sinnvoll sei es hingegen nicht, die aktuelle Struktur langfristig zu finanzieren und viele Krankenhäuser am Leben bei einem durchschnittlichen Bettenleerstand von 30 Prozent zu erhalten, sagte der Minister. Hier ginge die geplanten Reformen aber in die richtige Richtung.
Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband, sprach sich ebenfalls gegen ein Vorschaltgesetz mit finanziellen Hilfen für alle Krankenhäuser aus. Geld gebe es nur für Veränderung, betonte Leber.
Auf die prekäre Lage vieler Kliniken machte dagegen Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), aufmerksam. Die Coronapandemie, hohe Inflationsraten und die seit Jahrzehnten niedrige Investitionsförderung der Länder treffe viele Häuser hart. Dies sei allerdings kein Managementversagen, sondern dem Gesetzgeber zuzuschreiben, so Düllings.
Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) können rund 60 Prozent der Kliniken die anstehenden Weihnachtsgelder für die Beschäftigten aus den betrieblichen Einnahmen nicht finanzieren.
Hierfür fehle schlicht das Geld, so das Credo. Der Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) und der Kongresspräsident des 46. Deutschen Krankenhaustages, Michael Weber, machte diesbezüglich auf die „riesigen Herausforderungen“ der Kliniken aufmerksam. Für die Reform bestünde eine hohe Veränderungsbereitschaft.
Allerdings forderte Weber konkrete Auswirkungsanalysen der Krankenhausreform sowie eine zügige Klärung der Finanzierungssystematik. Zudem sprach sich Weber für attraktivere Arbeitsbedingungen für das Personal aus, dass für die Arbeit am Patienten wieder motiviere. Diesbezüglich müsse auch der Pflege mehr eigenständige Verantwortung und Kompetenzen übergeben werden, betonte er.
Refinanzierung der Tarifsteigerungen gefordert
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) warb dafür, die aktuelle finanzielle Station der Krankenhäuser von der künftigen Planungsreform zu trennen. Denn bis diese neue Krankenhausplanung greife, „fließt noch etwas Wasser den Rhein runter“, so Laumann.
Er sprach sich in diesem Zuge für eine Refinanzierung der Tarifsteigerungen des Personals in den Krankenhäusern aus. Diese Forderung richtete er deutlich an den Bund. Dieser müsse einsehen, dass die gerechtfertigten Lohnsteigerungen eng mit der Inflation verknüpft seien.
Das Krankenhaustransparenzgesetz bewertete Laumann nach wie vor kritisch. Dieses sei „nicht hilfreich, für das was wir vorhaben“, sagte der Minister. Er kündigte an, dass er im Bundesrat dagegen stimmen werde. Vermutlich wird die Länderkammer kommende Woche diesbezüglich den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieses Vorgehen hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates vor wenigen Tagen empfohlen.
Der Bundestagsabgeordnete Armin Grau (Grüne) betonte, dass aktuell geprüft werde, wie die finanziellen Probleme der Kliniken abgefedert werden könnten. Dies könne durch die Anpassung der Landesbasisfallwerte oder einer Berücksichtigung der Inflation bei den Sachkosten erfolgen, um bedarfsnotwendige Krankenhäuser am Leben zu erhalten. Zudem brauche es ein gut strukturiertes Transformationsprogramm insbesondere hin zu einer gut erreichbaren Krankenhausversorgung sowie mehr ambulanten Angeboten.
Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen
Lauterbach kündigte außerdem ein Pflegekompetenzgesetz an, dass er in den kommenden Wochen vorstellen wolle. Dieses soll Pflegefachkräften erlauben, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen auch praktisch nutzen zu dürfen. „Pflegekräfte sind sehr gut ausgebildet. Vieles was sie können, dürfen sie aber nicht ausüben. Das werden wir verändern“, kündigte er an.
Sabine Berninger, Pflegedirektorin und Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Südost, betonte die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen. So sollte die Leitung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen künftig auch qualifizierte Pflegefachkräfte übernehmen, forderte sie. Sie begrüßte zudem das Vorhaben, Pflegekompetenzen zu stärken und eine höhere akademische Ausbildungsquote in der Pflege anzupeilen.
Neben der Krankenhausreform und dem heute angekündigten Pflegekompetenzgesetz stehen viele weitere Gesetzesvorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch aus. So sollen in den kommenden Wochen insbesondere auch im Gesetzgebungsprozess die Digitalisierungsgesetze weiter vorangetrieben werden.
Außerdem wolle Lauterbach ein Medizinforschungsgesetz im November vorstellen. Ein weiteres „Gematikgesetz“ solle zudem die Interoperabilität der einzelnen Anwendungen, beispielsweise der Krankenhausinformationssysteme (KIS) sicherstellen.
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