Lauterbach-Vorstoß befeuert Debatte über investorengetragene Medizinische Versorgungszentren

Berlin – Die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) müssten, nach entsprechenden Beratungen im Bundestag, „zum Schluss verboten“ werden, sorgt bei MVZ-Verbänden für Unverständnis.
„Die bisherige Debatte setzt offensichtlich darauf, dass, wenn nicht ärztliche Betreiber nur genügend beschränkt werden, Ärzte in die Lücke stoßen und ihre bisher unterdrückte unternehmerische Seite entdecken“, kommentierte Peter Velling, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren (BMVZ), die Äußerung.
Diese Erwartung sei „sowohl naiv als auch unrealistisch“. Dringend notwendig sei vielmehr eine klare regulative Unterstützung von ärztlichen MVZ-Trägern. Der BMVZ wies darauf hin, dass dieser Trägergruppe derzeit aufgrund des bestehenden Pragrafen 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V) die größten Hürden in den Weg gelegt würden.
Bei gesetzlichen Anpassungen sollte es nach Einschätzung des Verbandes deshalb darum gehen, konstruktiv dafür Sorge zu tragen, Vertragsärzten eine Rolle als MVZ-Unternehmer und Praxischefs zu erleichtern und auch die Übergabe von Gesellschafteranteilen an angestellte Ärzte praxistauglich zu überarbeiten. So könne man ärztliche MVZ-Gründungen fördern.
Vom Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) hieß es, es lägen zahlreiche Gutachten vor, die aufzeigten, dass MVZ unverzichtbare Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung seien und dabei kein Zusammenhang zwischen der erbrachten Qualität und der Eigentümerschaft nachgewiesen werden könne.
Es sei deshalb unverständlich, weshalb Gesundheitsminister Lauterbach, der ansonsten sehr viel Wert auf Evidenz lege, bei diesem Thema so emotional agiere. Noch im Januar des vergangenen Jahres habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine Anfrage der Opposition dargelegt, dass keine ausreichenden Erkenntnisse dazu vorlägen, dass Zusammenhänge zwischen dem Patientenwohl und bestimmten MVZ-Trägerschaften existierten, betonte der BBMV.
„Die Grenzen des verfassungsrechtlich Machbaren wurden mehrfach klar aufgezeigt. Daran werden wir einen möglichen Gesetzesvorschlag messen und weitere Schritte abhängig machen“, stellte Dirk Knüppel, 1. stellvertretender Vorsitzender des BBMV, klar.
„Wenn Regulierungsvorschläge nicht auf eine Verbesserung der Versorgungsituation für Patientinnen und Patienten abzielen, sondern sich gezielt gegen einen bestimmten Leistungserbringer richten, ist schnell die Verfassungsmäßigkeit überschritten.“ Auch von den am parlamentarischen Verfahren beteiligten Fraktionen müssten diese rechtlichen Grenzen berücksichtigt werden, so Knüppel.
Der 128. Deutsche Ärztetag hatte jüngst gefordert, Maßnahmen zur gesetzlichen Regulierung von iMVZ im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) umzusetzen – für ein Verbot wurde allerdings nicht plädiert.
Die hohe Dynamik bei der Gründung von iMVZ sowie iMVZ-Ketten erfordere „zeitnah wirksame Rahmenvorgaben für den Betrieb von MVZ“. Diese sollten ermöglichen, einerseits die Vorteile von MVZ weiter nutzen zu können und andererseits die Einflussnahme auf ärztliche Entscheidungen in iMVZ aus kommerziellen Gründen zu erschweren, heißt es in dem Beschluss.
Mit entsprechenden Regulierungsmaßnahmen müsse die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen gegenüber kommerziellen Fehlanreizen strukturell besser abgesichert werden. Zudem müsse einer Fokussierung des Versorgungsangebotes auf besonders lukrative Leistungen, die sich zulasten einer patientenzentrierten und zuwendungsorientierten Versorgung auswirken würde, entgegengewirkt werden.
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