Ärzteschaft

Bayerische Ärzteschaft positioniert sich gegen profitorientierte Praxisketten

  • Mittwoch, 24. Juli 2024

München – Die Ärzteschaft in Bayern zeigt sich weiter besorgt über eine zunehmende Einflussnahme von rendite­orien­tierten Kapitalinvestoren auf die ambulante Versorgung. Sie erinnerten heute daran, dass Bun­desgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im Dezember 2022 angekündigt gehabt habe, gesetzliche Maß­nahmen in Bezug auf die profitorientierten Ketten von Arztpraxen ergreifen zu wollen.

„Seitdem ist jedoch nichts passiert“, bemängelten die Spitzen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), des Bayerischen Hausärzteverbands (BHÄV), des Dachverbands Bayerischer Fachärztinnen und Fachärzte (DBFF) und des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ). Es liege „kein Gesetzentwurf vor“.

Private-Equity-Gesellschaften dominieren nach Ansicht der Ärzteorganisationen weiterhin die ambulante Versorgung, indem sie Arztpraxen zu „Ketten“ zusammenfügten. Dies habe „in einigen Regionen Deutschlands inzwischen monopolartige Strukturen geschaffen und die Patientenversorgung beeinträchtigt“.

KVB, BLÄK, BHÄV, DBFF und BVKJ appellierten nachdrücklich an den Bundesgesundheitsminister „endlich die versprochene gesetzliche Regulierung“ von Investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) in die Tat umzusetzen.

Dazu gehören unter anderem der Schutz der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen, eine Transparenz der nachgelagerten Inhaberstrukturen eines MVZ, die Verhinderung einer wettbewerbsfeindlichen Anbieterdomi­nanz, eine Stärkung der Freiberuflichkeit, die Prüfung der MVZ durch die Zulassungsausschüsse und Disziplinarmaßnahmen auch gegen MVZ.

So müsse der Gesetzgeber etwa sicherstellen, dass MVZ künftig nur noch dann gegründet werden dürfen, wenn sich die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte der MVZ-Trägergesellschaft in Händen von Ärzten befindet“, so die Ärzteverbände. Zudem müsse der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des ärztlichen Leiters eines MVZ konkretisiert werden.

Ähnlich wie bei Vertragsärzten sollte auch eine Eignungsprüfung für MVZ eingeführt werden, durch die ge­prüft werden sollte, ob zulassungswillige MVZ eine ordnungsgemäße vertragsärztliche Versorgung gewähr­leis­ten können.

EB

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