Long-COVID-Richtlinie: Hausärztliche Lotsenfunktion

Berlin – Die Erstfassung der neuen, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Long-COVID-Richtlinie ist veröffentlicht. Sie soll die Versorgung von Menschen mit Long COVID strukturieren und somit verbessern. Dabei übernehmen vor allem Hausärztinnen und Hausärzte die Koordination von Diagnostik und Therapie.
Ziel der Long-COVID-Richtlinie ist eine bessere, an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasste und zeitnahe Versorgung der Betroffenen. Die entsprechende Patientengruppe umfasst dabei Menschen aller Altersgruppen mit Verdacht auf oder diagnostizierter Long-COVID-Krankheit beziehungsweise langfristigen Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion oder einer COVID-19-Impfung.
Sie bezieht aber auch Personen mit postinfektiösen Beschwerden ein, die den Symptomen von Long COVID ähneln. Das gilt auch für Menschen mit einer myalgischen Enzephalomyelitis/chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) infolge einer SARS-CoV-2-Infektion, einer COVID-19-Impfung oder anderer Ursachen.
In der Richtlinie wird Long COVID als „post-akut anhaltendes oder neu auftretendes Symptom oder Krankheitsbild oder mehrere solcher Symptome oder Krankheitsbilder in Folge einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bezeichnet, die länger als vier Wochen nach Infektion andauern oder ab einer Zeit von vier Wochen nach Infektion auftreten“ definiert.
Dies schließt auch Post COVID ein, das heißt Folgen einer akuten SARS-CoV-2-Infektion, die länger als zwölf Wochen, bei Kindern und Jugendlichen länger als acht Wochen, nach Infektion anhalten oder neu auftreten.
Die Versorgung der Betroffenen soll in einem Stufenmodell geschehen, sie beginnt in der Regel bei den Hausärzten beziehungsweise den Kinder- und Jugendärzten und kann über eine fachärztliche Versorgung bis hin zu einer spezialisierten ambulanten Versorgung gehen. In der Richtlinie werden die Aufgaben dieser Leistungserbringer im Einzelnen beschrieben.
Ein wesentlicher Bereich der haus- oder kinder- und jugendärztlichen Ebene ist das sogenannte Basis-Assessment. Dazu gehört eine detaillierte, strukturierte Anamnese inklusive Erhebung zum Beispiel des Impfstatus, häufiger Symptome sowie möglicher Trigger. Hinzu kommen eine gründliche körperliche Untersuchung und eine Erhebung des funktionellen Status.
Bei entsprechenden Hinweisen soll darüber hinaus eine Ersterfassung einer möglichen orthostatischen Intoleranz, einer postexertionellen Malaise und/oder eines posturalen orthostatischen Tachykardiesyndroms (POTS) erfolgen.
Wesentliche Aufgabe der haus- oder kinderärztlichen Ebene ist die Koordination der Versorgung. Diese Ärztinnen und Ärzte sind die zentrale Ansprechperson für die Betroffenen. Sie steuern die Therapie und erstellen einen Behandlungsplan. Dieser beinhaltet etwa die mutmaßlichen oder bestätigten Diagnosen, Befunde sowie für die Therapie wesentliche Untersuchungsergebnisse.
Weiterhin überweisen sie an entsprechende Fachärzte und gegebenenfalls an Versorger auf der SAV-Ebene, zum Beispiel Hochschulambulanzen, sofern kein fachärztlicher Überweisungsvorbehalt besteht, und beziehen weitere Gesundheitsberufe mit ein.
Fachärztliche Funktionen umfassen zum Beispiel die differenzialdiagnostische Abklärung, therapeutische Maßnahmen sowie die Unterstützung der koordinierenden Ärztinnen und Ärzte bei der Anpassung des individuellen Behandlungsplans.
Zudem können sie die Betroffenen bei Bedarf an spezialisierte Ambulanzen vermitteln. Zu den Aufgaben der SAV zählt die Unterstützung und Beratung der haus- und fachärztlich Tätigen sowohl bei der Differenzialdiagnostik als auch bei der Therapie.
Am 21. Dezember 2023 hatte der G-BA die Richtlinie für die strukturierte Versorgung von Betroffenen mit Long COVID und ähnlichen Krankheitsbildern beschlossen. Die Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten, sie muss vom Bundesministerium für Gesundheit noch rechtlich geprüft werden.
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