Politik

Marburger Bund fordert in nächster Legislaturperiode deutliche Entbürokratisierung

  • Donnerstag, 16. November 2017

Berlin – Deutlich weniger bürokratische Tätigkeiten in Klinik und Praxis fordert der Marburger Bund (MB) von der künftigen Bundesregierung. Als Beispiel für eine Über­regulierung im Krankenhaus nennt die Ärztegewerkschaft das neue standardisierte Entlassmanagement, das seit Anfang Oktober gilt und das bereits oft in der Kritik stand.

„Das neue Verfahren bindet jeden Tag zusätzliche Zeit und Arbeitskraft von Ärzten, Pflegenden und anderen Berufsgruppen im Krankenhaus, die Patienten auf die Ent­lassung vorbereiten“, kritisierte der zweite Vorsitzende des MB, Andreas Botzlar. Den MB erreichten immer häufiger Klagen von Klinikärzten, die das neue Entlassprozedere im Klinikalltag für nicht umsetzbar hielten.

Administrative Mehraufwand "aberwitzig"

„Unsere Mitglieder beklagen auch die unzureichende Ausstattung der Krankenhäuser mit der für ein modernes Daten­management erforderlichen Hard- und Software. Ohne eine solche digitale Infra­struktur aber ist ein möglichst effizienter und reibungsloser Informationsaustausch zwischen Krankenhäusern und ambulanter Versorgungsebene kaum möglich“, so Botzlar. Er betonte, Ärzte in den Krankenhäusern hätten sich seit jeher bemüht, für ihre Patienten einen möglichst nahtlosen Übergang zur ambulanten Nachversorgung zu organisieren. Diese formlose Kommunikation habe gut funktioniert. Der neue administrative Mehraufwand sei dagegen „geradezu irrwitzig“, so der MB-Vize. 

Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erfordert das standardisierte Entlassmanagement für die jährlich mehr als 19 Millionen Patienten in deutschen Krankenhäusern rund 100.000 zusätzliche Arbeitstage. Die Ärztegewerk­schaft fordert daher eine „Generalinventur im Gesundheitswesen“, bei der unnötige bürokratische Verpflichtungen identifiziert und danach ersatzlos gestrichen werden. 

Das neue Entlassmanagement geht auf eine Regelung im Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 zurück. Die konkreten Regeln dazu hatten die Deutsche Krankenhaus­gesell­schaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) entwickelt.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung