Marburger Bund fordert in nächster Legislaturperiode deutliche Entbürokratisierung
Berlin – Deutlich weniger bürokratische Tätigkeiten in Klinik und Praxis fordert der Marburger Bund (MB) von der künftigen Bundesregierung. Als Beispiel für eine Überregulierung im Krankenhaus nennt die Ärztegewerkschaft das neue standardisierte Entlassmanagement, das seit Anfang Oktober gilt und das bereits oft in der Kritik stand.
„Das neue Verfahren bindet jeden Tag zusätzliche Zeit und Arbeitskraft von Ärzten, Pflegenden und anderen Berufsgruppen im Krankenhaus, die Patienten auf die Entlassung vorbereiten“, kritisierte der zweite Vorsitzende des MB, Andreas Botzlar. Den MB erreichten immer häufiger Klagen von Klinikärzten, die das neue Entlassprozedere im Klinikalltag für nicht umsetzbar hielten.
Administrative Mehraufwand "aberwitzig"
„Unsere Mitglieder beklagen auch die unzureichende Ausstattung der Krankenhäuser mit der für ein modernes Datenmanagement erforderlichen Hard- und Software. Ohne eine solche digitale Infrastruktur aber ist ein möglichst effizienter und reibungsloser Informationsaustausch zwischen Krankenhäusern und ambulanter Versorgungsebene kaum möglich“, so Botzlar. Er betonte, Ärzte in den Krankenhäusern hätten sich seit jeher bemüht, für ihre Patienten einen möglichst nahtlosen Übergang zur ambulanten Nachversorgung zu organisieren. Diese formlose Kommunikation habe gut funktioniert. Der neue administrative Mehraufwand sei dagegen „geradezu irrwitzig“, so der MB-Vize.
Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erfordert das standardisierte Entlassmanagement für die jährlich mehr als 19 Millionen Patienten in deutschen Krankenhäusern rund 100.000 zusätzliche Arbeitstage. Die Ärztegewerkschaft fordert daher eine „Generalinventur im Gesundheitswesen“, bei der unnötige bürokratische Verpflichtungen identifiziert und danach ersatzlos gestrichen werden.
Das neue Entlassmanagement geht auf eine Regelung im Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 zurück. Die konkreten Regeln dazu hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) entwickelt.
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