Ärztetag: Entlassmanagement nur bei erhöhtem Versorgungsbedarf
Freiburg – Der 120. Deutsche Ärztetag hält ein Entlassmanagement nur für sinnvoll, wenn ein erhöhter Versorgungsbedarf absehbar ist, um eine Vergeudung von ärztlicher und nichtärztlicher Arbeitskraft, die dringend für die eigentliche Behandlung und Betreuung von Patienten gebraucht wird, zu vermeiden. Das geht aus einem Antrag hervor, den die Delegierten angenommen haben.
Ein gut organisiertes Entlassmanagement werde immer dann befürwortet, wenn es notwendig sei, hieß es. Dazu gehöre auch, dass eine Ausstattung der Krankenhäuser zum Beispiel mit einer notwendigen, zeitgemäßen IT-Infrastruktur vorhanden sei. Ohne eine entsprechende digitale Infrastruktur könne der formalisierte Informationsaustausch zwischen Kliniken und ambulanter Versorgung aber nicht reibungslos erfolgen.
Mit der Neuregelung des Entlassmanagements wird auch ein bundesweites Verzeichnis der in den Krankenhäusern und Ambulanzen tätigen Ärzte geschaffen. Unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit sei „der Aufbau eines völlig neuen Verzeichnisses abzulehnen“, erklärten die Delegierten. Stattdessen empfiehlt der 120. Deutsche Ärztetag 2017, bereits vorhandene Arztnummern bei den Landesärztekammern zu nutzen.
Der Gesetzgeber hatte das Entlassmanagement im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) präzisiert. Demnach gilt dies für Patienten aus voll- und teilstationärer Behandlung. Es soll eine bedarfsgerechte kontinuierliche Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährleisten.
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