Marburger Bund trifft Vorbereitungen für Arbeitskampf

Berlin – Die Große Tarifkommission des Marburger Bundes (MB) hat die laufenden Tarifverhandlungen für die rund 55.000 Mediziner in den mehr als 500 kommunalen Krankenhäusern in Deutschland heute für gescheitert erklärt. Gleichzeitig wies sie das Angebot der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) als nicht akzeptabel zurück. Die Ärztegewerkschaft bereitet sich nun auf den Arbeitskampf vor. Am vergangenen Mittwoch war die dritte Verhandlungsrunde zwischen MB und VKA ergebnislos zu Ende gegangen.
„Die VKA hat diesen Abbruch provoziert. In allen für uns entscheidenden Punkten standen die Arbeitgeber auf der Bremse“, erklärte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, heute. Man habe auf eine Einigung am Verhandlungstisch gesetzt, aber ein Angebot erhalten, das man als den Versuch verstehen müsse, den Ärzten die Selbstachtung zu nehmen. „Deshalb muss jetzt der Druck erhöht werden“, sagte Henke.
In der Tarifrunde fordert der Marburger Bund eine Reform der Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, um damit eine bessere Planung der Dienste, klare Höchstgrenzen und zwei freie Wochenenden im Monat sicherzustellen. Ein zentraler Punkt dabei sei die Arbeitszeitdokumentation, die in vielen Krankenhäusern von pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit geprägt sei, so der MB.
Die Ärztegewerkschaft fordert daher, dass die Anordnung von Bereitschaftsdienst zukünftig nur zulässig sein soll, wenn die Arbeitszeiterfassung manipulationsfrei erfolgt und die Anwesenheit im Krankenhaus als Arbeitszeit angesehen wird. Die VKA dagegen wolle den Krankenhäusern die Möglichkeit einräumen, nachträglich zwischen „dienstlich veranlasster“ und vorgeblich nicht dienstlich veranlasster Anwesenheit im Krankenhaus zu unterscheiden, hieß es vom MB.
Unberücksichtigt geblieben ist in dem Angebot der VKA dem MB zufolge die geforderte Begrenzung der Bereitschaftsdienste. Zwei freie Wochenenden pro Monat wolle die VKA ebenfalls nicht zugestehen, erläuterte der MB. Stattdessen würde die Arbeitgeberseite eine arbeitsfreie Zeit an 20 Wochenenden im Jahr „ab Samstag 10 Uhr“ in Aussicht stellen.
Angebot unzureichend
Die Arbeitgeber hatten bereits beim Auftakt der Tarifverhandlungen Forderungen nach einer deutlichen Begrenzung der Bereitschaftsdienste abgelehnt. Zugleich mahnte die VKA damals maßvolle Lohnsteigerungen an. Der Marburger Bund fordert 5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr. Die VKA bot nach eigenen Angaben 5,4 Prozent mehr Gehalt für die Ärzte, das in zwei Stufen jeweils Mitte 2019 und 2020 erhöht werden soll. Das ist für den MB nicht tragfähig. Das Angebot, das bei einer Gesamtlaufzeit von zweieinhalb Jahren lediglich 1,4 Prozent für 2019 und 0,83 Prozent für 2020 betragen solle, trage zum Eindruck der Provokation bei, so der MB.
Einer der größten Knackpunkte der Tarifgespräche ist die Forderung des Marburger Bunds nach einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zur Absicherung der Tarifverträge. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz. Demnach ist es in Tarifverträgen möglich, eine Vereinbarung zu verankern, die verhindern soll, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann. Diese Regelung aus dem Tarifeinheitsgesetz kann damit ausgehebelt werden.
Mit anderen Arbeitgebern im Krankenhaussektor hat der Marburger Bund im zurückliegenden Jahr solche Vereinbarungen auf der Grundlage einer Tarifsicherungsklausel geschlossen. Auch mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hatte sich der MB bereits am 1. Dezember 2017 auf eine Grundsatzvereinbarung verständigt, die verhindern soll, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann.
Die VKA wollte dem MB nach eigenen Angaben allerdings keine rechtsverbindliche Erklärung zur Sicherstellung der ausgehandelten Tarifverträge geben. „Unsere Mitglieder werden sich nicht mit unbrauchbaren Formulierungen zufrieden geben, wenn es um die dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrags geht“, sagte Henke dazu. Der MB verlange eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die die Möglichkeiten aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz vollständig ausschöpfe.
In dieser Frage treffe die Haltung der Arbeitgeber einen sehr empfindlichen Nerv: „Wir lassen uns von niemandem vorschreiben, wie weit unser Vertretungsanspruch als Ärztegewerkschaft reicht“, bekräftigte der MB-Bundesvorsitzende. Natürlich werde der MB auch weiterhin die tarifvertragliche Gleichbehandlung der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst reklamieren. Die Arbeitgeberseite wollte mit dem Marburger Bund bisher nicht über die Ärzte aus dem ÖGD verhandeln und stritt die Zuständigkeit des MB ab.
Der Marburger Bund kündigte nun Vorbereitungen an, um in kommunalen Krankenhäusern mit Arbeitskampfmaßnahmen zu beginnen. „Ab sofort sind Warnstreiks möglich“, sagte Henke. Der MB bereite gleichzeitig die Urabstimmung unter den Mitgliedern vor. Über den Umfang der Auseinandersetzung werde man zu gegebener Zeit entscheiden. „Auf jeden Fall wird es genügend Notdienstvereinbarungen geben“, kündigte Henke an.
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