Marburger Bund will ärztliche Weiterbildung absichern

Hannover – Aufgrund von unterschiedlichen Herausforderungen im ärztlichen Alltag steht die Weiterbildung vor einem Scheideweg. Das erklärten heute Henrik Herrmann und Hans-Albert Gehle, Vorsitzende des Arbeitskreises Fort- und Weiterbildungspolitik beim Marburger Bund (MB), auf der 147. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft.
Zu den Hürden gehörten Personalmangel, Arbeitsverdichtung, Bürokratie aber auch Strukturveränderungen wie Ambulantisierung sowie die Folgen der Krankenhausreform. Um diesen künftig besser begegnen zu können, brauche es konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und eine Neuausrichtung. Eine gute Weiterbildung benötige dabei vor allem „Zeit, Verlässlichkeit, Qualität, Finanzierung und eine klare ärztliche Haltung“, heißt es dazu auch in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier des Vorstandes des Marburger Bundes.
Einige Punkte zur Verbesserung der Weiterbildung verabschiedeten heute auch die Delegierten der Ärztegewerkschaft. So soll die Bundesärztekammer (BÄK) künftig Rahmenbedingungen schaffen, wie neue und moderne digitale Lehr- und Lernmethoden in die Muster-Weiterbildung integriert werden können.
Daneben sollen Kompetenzen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) als Bestandteil ärztlicher Professionalität etabliert werden und in der Weiterbildung, aber auch im Medizinstudium als auch in der Fortbildung verankert werden.
Checkliste für Weiterbildungsgespräche
Weiter ist die BÄK künftig aufgefordert, Rahmenbedingungen zu klären, wie die zunehmenden Hyperspezialisierungen wie Zertifikate und Personenqualifikationen anzuwenden sind. Und: Innerhalb des elektronischen Logbuchs (eLogbuch) soll die BÄK eine Checkliste für Weiterbildungsgespräche implementieren, lautet eine weitere Forderung. „Dieses soll einer verbesserten und strukturierten Vorbereitung und Durchführung von Weiterbildungsgesprächen dienen“, heißt es in dem Beschluss.
Die Nutzungszahlen des eLogbuchs – das der digitalen Dokumentation von Weiterbildungsinhalten dient – würden weiter ansteigen, berichteten Gehle und Herrmann. Zuletzt habe es insgesamt knapp 143.000 eLogbücher gegeben (Stand April 2026). Allerdings sei ein sehr großer Anteil davon nicht befüllt (rund 70.000 eLogbücher), hier gebe es noch deutliches Potenzial der Besserung, räumten die beiden ein.
Weiter ruft der MB die Landesärztekammern dazu auf, Weiterbildungsverbünde und die Voraussetzungen für die Erteilung von Verbundermächtigungen in ihren Weiterbildungsordnungen zu regeln. Diese Weiterbildungsverbünde müssten deshalb in den jeweiligen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern rechtssicher verankert werden. Dies sei bislang erst in wenigen Weiterbildungsordnungen erfolgt (Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Hessen), heißt es in dem Beschluss.
Kriterien zur Zulassung von Weiterbildungsstätten
Weiter sollen die Ärztekammern Kriterien für die Zulassung von Weiterbildungsstätten festlegen und veröffentlichen. Um eine qualitativ gute Weiterbildung zu sichern, braucht es neben der Qualifikation des Weiterbildungsbefugten auch eine entsprechende Ausstattung der Weiterbildungsstätte. Dazu gehört ein hauptamtlich beschäftigter Mentor/Kümmerer mit Stellenumfang von mindestens 25 Wochenstunden, personelle Besetzung der Weiterbildungsstätte, Anzahl von Weiterzubildenden pro Weiterbilder/Abteilung, technische Ausstattung, Dokumentation im e-Logbuch, Weiterbildungsplan für Ärzte in Weiterbildung, räumliche Gegebenheiten, internes und externes Fortbildungsangebot für Ärzte in Weiterbildung sowie Zugang zu Fachinformationen (Bibliothek, Datenbank, regelmäßige Klinikfortbildungen).
Die Kammern werden weiter aufgefordert, künftig durch eine freiwillige Selbstverpflichtung die (Muster-)Weiterbildungsordnung unverzüglich und unverändert in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu übernehmen und die Anerkennungskriterien zu vereinheitlichen.
Gleichzeitig rufen die Delegierten die Bundesländer dazu auf, die Heilberufe-Kammergesetze in Bezug auf die Weiterbildung systematisch zu harmonisieren und bestehende rechtliche Umsetzungshemmnisse abzubauen. Dieser Prozess müsse in enger Abstimmung mit allen 17 Landesärztekammern erfolgen.
Ambulantisierung und Home Office in der Diskussion
Aufgrund der weiter voranschreitenden Ambulantisierung müsse künftig auch ambulante Weiterbildung im stationären Bereich möglich werden, forderten die Delegierten weiter. Entsprechende erbrachte Leistungen müssten zudem in einem Extrabudget außerhalb der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gesondert vergütet werden.
Ein Antrag zur Berücksichtigung von Tätigkeiten im Home Office in der Weiterbildung, wurde von den Delegierten hingegen mit einer knappen Mehrheit abgelehnt.
Auch der 130. Deutsche Ärztetag wird sich am kommenden Donnerstag mit vielen Themen rund um die ärztliche Weiterbildung beschäftigen. Einige Anträge werden in der kommenden Woche etwa zur Einführung einer „Mindestweiterbildungszeit“ statt der „Weiterbildungszeit“, Anpassungen von Gebietsdefinitionen und Weiterbildungszeiten sowie Anpassungen von Weiterbildungsabschnitten insbesondere für Schwerpunktweiterbildungen eingereicht, kündigten Herrmann und Gehle heute an.
Praktischer Umgang mit elektronischer Patientenakte benötigt
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) beschäftigten sich die Delegierten heute ebenfalls. So sei es derzeit aufwendig im Klinikalltag, die zusätzliche schriftliche Einwilligung von Patientinnen und Patienten vor dem Hochladen von genetischen Informationen in die ePA einzuholen. „Was nach einer Kleinigkeit aussieht, ist in der Praxis ein fehleranfälliger nicht zu unterschätzender Aufwand, der dazu führt, dass relevante Arztbriefe nur analog zur Verfügung stehen“, heißt es in einem heute verabschiedeten Beschluss. Deshalb fordert der MB einen praxistauglichen Umgang mit genetischen Informationen als Unterinformation einer Diagnose bei der Verwendung in der ePA.
Hinsichtlich der Notfallversorgung müsste künftig eine vorrangige stationäre Aufnahmepflicht von Notfallpatientinnen und -patienten bevorzugt vor elektiven Leistungen gelten, heißt es in einem weiteren angenommenen Beschluss. Verbindliche Regelungen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins müssten bundesweit geschaffen werden. „Zugleich wird deutlich, dass eine solche Verpflichtung nur dann nachhaltig wirken kann, wenn sie durch ausreichende Vorhaltefinanzierung, Personalressourcen und verbindliche Steuerungsmechanismen flankiert wird“, ergänzten die Delegierten in dem Antrag.
Auch tarifpolitische Maßnahmen beschlossen die Delegierten heute. So werde die Tarifkommission des MB aufgefordert, weitere Entwicklungsstufen für Oberärztinnen und Oberärzte zu forcieren, um eine langfristige Tätigkeit im Krankenhaus attraktiver zu gestalten.
Weiter setzten sich die Delegierten mit dem Thema Prävention auseinander. So forderte die Hauptversammlung eine Mehrwertsteuerbefreiung auf unverarbeitetes Obst und Gemüse zur Prävention ernährungsbedingter Erkrankungen.
Zudem brauche es Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Alkoholkonsums bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Insbesondere werde der Vorstoß unterstützt, den Konsum von alkoholischen Getränken für Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein von Erwachsenen zu untersagen. Zudem schlägt der MB vor, alkoholische Getränke nur noch ausschließlich in lizenzierten, spezialisierten Verkaufsstellen („Alkoholshops“) zu erwerben. Zudem werde eine langfristig angelegte Präventionsstrategie benötigt.
Außerdem fordert die Ärztegewerkschaft den Gesetzgeber dazu auf, die Regelungen zum Nichtraucherschutz in Deutschland grundlegend zu reformieren und sich dabei an internationalen Best-Practice-Modellen zu orientieren.
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