Masern: Erste Erfahrungen mit Impfpflicht

Berlin – Mehr als drei Monate nach Inkrafttreten der Masernimpfpflicht gehen Berliner Kinderärzte von einem „positiven Effekt“ für die Impfquoten aus. „Einige Eltern, die sich bisher gesträubt haben zu impfen, nehmen es jetzt zähneknirschend hin“, sagte der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für Berlin, Jakob Maske.
Der Großteil der Eltern hingegen sei einfach froh über die Erinnerung an die zweite Impfung, die zum Schutz vor der hochansteckenden Krankheit empfohlen wird. Der BVKJ hatte lange eine Impfpflicht gefordert.
Zahlen zu bereits erbrachten oder fehlenden Impfnachweisen konnte die Berliner Bildungsverwaltung auf Anfrage nicht nennen. Das Gesetz, das zum 1. März in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Kinder zweifach gegen Masern geimpft sein müssen, bevor sie zur Schule oder Kita gehen – es gibt aber auch Ausnahmen.
Die Regelung gilt auch für Berufsgruppen wie Lehrkräfte und Erzieher. Mit dem Gesetz musste nun nicht für alle Kinder sofort der Impfstatus nachgewiesen werden. Betroffen waren bisher etwa Eltern, deren Kind neu in eine Kita oder Schule aufgenommen wurde. Besuchte es bereits in eine Einrichtung, ist bis 31. Juli 2021 Zeit bis zur Vorlage des Nachweises.
Trotz der Coronakrise sei geimpft worden, berichtete Kinderarzt Maske. Verschobene Kita-Eingewöhnungen hätten dem Thema allerdings zunächst etwas die Brisanz genommen. Schon jetzt zeichne sich ein Ärgernis für die Ärzte ab: Eltern fragten nach Bescheinigungen. „Es ist leider noch nicht bei allen Schul- und Kita-Leitungen angekommen, dass sie den Impfstatus auch dem Impfpass entnehmen können“, sagte Maske.
Das Ausstellen „unsinniger Bescheinigungen“ sei nicht Aufgabe der Ärzte. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf seiner Webseite, der Nachweis könne mit dem Impfausweis, dem gelben Kinderuntersuchungsheft oder einem Attest vom Arzt, etwa über bereits durchgemachte Masern, erbracht werden.
Dem neuen Gesetz zufolge begehen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, eine Ordnungswidrigkeit, sie müssen mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen. Teuer kann es auch für Kita-Leitungen werden, die ungeimpfte Kinder zulassen.
Hintergrund für die Einführung der Impfpflicht sind Impflücken, die einer Ausrottung der Krankheit noch im Wege stehen. Nach Daten, die das RKI im vergangenen Jahr vorlegte, haben zwar 97,1 Prozent der Schulanfänger bundesweit die erste Impfung bekommen, aber bei der entscheidenden zweiten Impfung wird auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht. In Berlin waren 92,6 Prozent der Schulanfänger 2017 zweifach geimpft.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: