Ärzteschaft

Masern: Erste Erfahrungen mit Impfpflicht

  • Montag, 15. Juni 2020
masern-impfung-impfheft_dpa
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Berlin – Mehr als drei Monate nach Inkrafttreten der Masernimpfpflicht gehen Berliner Kinderärzte von einem „positiven Effekt“ für die Impfquoten aus. „Einige Eltern, die sich bisher gesträubt haben zu impfen, nehmen es jetzt zähneknirschend hin“, sagte der Spre­cher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für Berlin, Jakob Maske.

Der Großteil der Eltern hingegen sei einfach froh über die Erinnerung an die zweite Im­pfung, die zum Schutz vor der hochansteckenden Krankheit empfohlen wird. Der BVKJ hatte lange eine Impfpflicht gefordert.

Zahlen zu bereits erbrachten oder fehlenden Impfnachweisen konnte die Berliner Bil­dungsverwaltung auf Anfrage nicht nennen. Das Gesetz, das zum 1. März in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Kinder zweifach gegen Masern geimpft sein müssen, bevor sie zur Schu­le oder Kita gehen – es gibt aber auch Ausnahmen.

Die Regelung gilt auch für Berufsgruppen wie Lehrkräfte und Erzieher. Mit dem Gesetz musste nun nicht für alle Kinder sofort der Impfstatus nachgewiesen werden. Betroffen waren bisher etwa Eltern, deren Kind neu in eine Kita oder Schule aufgenommen wurde. Besuchte es bereits in eine Einrichtung, ist bis 31. Juli 2021 Zeit bis zur Vorlage des Nach­weises.

Trotz der Coronakrise sei geimpft worden, berichtete Kinderarzt Maske. Verschobene Kita-Eingewöhnungen hätten dem Thema allerdings zunächst etwas die Brisanz genommen. Schon jetzt zeichne sich ein Ärgernis für die Ärzte ab: Eltern fragten nach Bescheinigun­gen. „Es ist leider noch nicht bei allen Schul- und Kita-Leitungen angekommen, dass sie den Impfstatus auch dem Impfpass entnehmen können“, sagte Maske.

Das Ausstellen „unsinniger Bescheinigungen“ sei nicht Aufgabe der Ärzte. Das Bundesge­sundheits­ministerium schreibt auf seiner Webseite, der Nachweis könne mit dem Impf­aus­weis, dem gelben Kinderuntersuchungsheft oder einem Attest vom Arzt, etwa über bereits durchgemachte Masern, erbracht werden.

Dem neuen Gesetz zufolge begehen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen be­treu­ten Kinder nicht impfen lassen, eine Ordnungswidrigkeit, sie müssen mit einer Geld­buße von bis zu 2.500 Euro rechnen. Teuer kann es auch für Kita-Leitungen werden, die ungeimpfte Kinder zulassen.

Hintergrund für die Einführung der Impfpflicht sind Impflücken, die einer Ausrottung der Krankheit noch im Wege stehen. Nach Daten, die das RKI im vergang­enen Jahr vorlegte, haben zwar 97,1 Prozent der Schulanfänger bundesweit die erste Impfung bekommen, aber bei der entscheidenden zweiten Impfung wird auf Bundes­ebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht. In Berlin waren 92,6 Prozent der Schulanfänger 2017 zweifach geimpft.

dpa

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