Politik

Mecklenburg-Vor­pommern will Ausnahmeregelung für Extrem-Früh­chen-Stationen

  • Montag, 16. Oktober 2023
/picture alliance, ZB, Britta Pedersen
/picture alliance, ZB, Britta Pedersen

Schwerin/Neubrandenburg – Mecklenburg-Vorpommern dringt gemeinsam mit anderen Bundesländern da­rauf, dass es für den Erhalt von Extrem-Frühchen-Stationen an Kliniken Ausnahmeregelungen geben muss. Es bestehe die Sorge, dass Schließungen solcher Stationen wegen der Unterschreitung der geforderten Mindest­fallzahl nicht durch die verbleibenden Zentren kompensiert werden könne.

Eine Verschlechterung der Versorgung für solche Extrem-Frühgeborene mit weniger als 1.250 Gramm Ge­burtsgewicht könnte die Folge sein, erklärte heute Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Ste­fanie Drese (SPD).

Dies sei in einem von elf Bundesländern getragenen Schreiben an den für die Entscheidung zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) deutlich gemacht worden. Bei einer Plenumsdebatte im G-BA im Juli zu diesem Thema waren es noch acht Bundesländer, die sich für ein Aussetzen der nächsten Stufe der G-BA-Mindestmengenregelung einsetzten.

Drese begrüßte den Beschluss des Bundestages aus der Vorwoche, die Petition zur Fortführung der Extrem-Frühchen-Station in Neubrandenburg an die Bundesregierung zu überweisen. „Das ist ein großer Erfolg für die Initiatoren der Petition“, sagte die Ministerin.

Nach ihren Worten gibt es keinerlei Beleg dafür, dass durch die ab 2024 vorgesehene Erhöhung der Mindest­fallzahl auf 25 eine Verbesserung der Ergebnisqualität erreicht würde. Allerdings zeigten Studien, die der G-BA für seine Entscheidung herangezogen hat, dass durch eine Mindestmenge von 25 Frühchen das Sterberi­siko im Krankenhaus um fünf Prozent reduziert wird.

Zurückzuführen sei dies auch auf die Erfahrung des Personals. „Diesen Wert gibt es sonst nirgendwo", erklärte der unparteiische G-BA-Vorsitzender Josef Hecken bei einer Pressekonferenz zum Thema Mitte August.

Für die Neubrandenburger Klinik gilt seit Beginn dieses Jahres ein Behandlungsverbot für Neugeborene mit weniger als 1.250 Gramm Gewicht. Weil in Neubrandenburg die geforderte Fallzahl nicht erreicht wird, wurde die Einstufung als Perinatalzentrum Level 1 zurückgenommen.

Gegen das damit verbundene Behandlungsverbot für Extrem-Frühchen gab es massive Proteste. Die Petition zur Fortführung der Spezialeinrichtung fand Unterstützung durch etwa 100.000 Menschen.

„Es liegt nun an uns als Politik, für dieses Problem eine Lösung zu finden. Wir sind das den Eltern und den Extrem-Frühchen im ländlichen Raum schuldig“, hatte der Greifswalder Bundestags-Abgeordnete Erik von Malottki (SPD) unmittelbar vor der Abstimmung gesagt. Nach seinen Worten droht bundesweit 31 Kliniken wegen zu geringer Fallzahlen ein ähnliches Schicksal.

dpa/bee

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