Politik

Baden-Württemberg bereitet Verfassungsklage wegen Mindestmengen vor

  • Donnerstag, 19. Oktober 2023
/July, stock.adobe.com
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Stuttgart – Baden-Württemberg plant neben einer Ausnahmegenehmigung für betroffene Kliniken auch eine Klage gegen die Mindestmengenreglung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Frühchenversor­gung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe.

Diese Klage bereite man derzeit vor, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Dazu sei man auch mit anderen Ländern im Gespräch. Der Minister betonte, er wolle das Vorgehen des G-BA „grundsätzlich überprüft haben, weil wir dieses Wirken für nicht statthaft halten“.

Grundsätzlich sei er ein großer Befürworter von Mindestmengenregelungen in der Medizin. „Ich möchte, dass jemand, der komplizierte Operationen macht, darin geübt ist. Das ist wie im Leistungssport, das kann man nicht nur einmal im Jahr machen.“

Bei der Versorgung von Frühgeborenen sei die Lage aber eine völlig andere. „Die Frühchenversorgung ist täglich dieselbe Tätigkeit, ob ich sechs Kinder auf der Station liegen habe oder eins“, so Lucha.

Hintergrund ist eine Änderung der Mindestmengenregelung, die der G-BA beschlossen hatte. Demnach müssen Kinderkliniken in ganz Deutschland ab 2024 pro Jahr mindestens 25 Frühgeborene unter 1.250 Gramm Geburtsgewicht behandeln, um auch weiter die Versorgung der kleinen Frühgeborenen von den Krankenkassen bezahlt zu bekommen. Bislang lag die Mindestmenge bei 14 Frühgeborenen pro Jahr, in diesem Jahr gilt eine Übergangsregelung von 20.

Baden-Württemberg plant darüber hinaus Ausnahmeregelungen für betroffene Kliniken. Konkret geht es um die Frühgeborenen-Stationen in Schwäbisch Hall, Ravensburg und Reutlingen.

„Ich möchte, dass alle Kliniken weiter versorgen können. Dazu werden wir all unsere Handlungsspielräume ausschöpfen“, sagte Lucha. Für eine vorläufige Ausnahmegenehmigung müssten die Kliniken allerdings einen Antrag stellen, den man schnellstmöglich bearbeiten werde.

dpa/EB

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