Ärzteschaft

Medikationsplan: Feldmann fordert angemessene Vergütung

  • Freitag, 16. September 2016
Uploaded: 23.05.2016 17:11:17 by mis
Regina Feldmann /Gebhardt

Berlin – In der Diskussion über die Vergütung des künftigen Medikationsplanes für Pa­tien­ten hat Regina Feldmann, Stellvertretende Vorsitzender der Kassenärztlichen Bun­des­vereinigung (KBV), ihre Forderung nach einer angemessenen Vergütung wiederholt. Vor den Mitgliedern der KBV-Vertreterversammlung (VV) sagte sie, die millionen­fa­che Ausfertigung und Aktualisierung des Medikationsplanes bedeute einen hohen Aufwand.

„Und für diesen Aufwand fordern wir eine angemessene Vergütung“, so Feldmann laut ihrem Redemanuskript für die nicht-öffentliche Vertreterversammlung am heutigen Frei­tag. Als KBV habe man vorgeschlagen, dass der Medikationsplan erst für Patienten aus­gestellt werden solle, die fünf oder mehr Medikamente einnehmen. Die Politik habe aber die Grenze bei mehr als drei Medikamenten gesetzt, so Feldmann. Die KBV hat inzwi­schen das Bundesschiedsamt angerufen und zur Änderung des Bundesmantelvertrages aufgerufen.

Deutliche Korrekturen forderte Feldmann auch bei der geplanten Blankoverordnung von Heilmitteln. Dabei soll es künftig möglich sein, dass Heilmittelerbringer – wie beispiels­wei­se Physiotherapeuten – aufgrund einer ärztlichen Diagnose die Auswahl, Dauer und Fre­quenz der Therapie selbst bestimmen. „Die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers be­fürworte ich durchaus, es kann zu einer sinnvollen Entlastung der Vertragsärzte bei­tra­gen“, so Feldmann. Allerdings: „Wir fordern, dass Vertragsärzte zwingend in die Modell­vor­haben einbezogen werden.“

Da Ärzte weiterhin die Gesamtverantwortung für die Therapie tragen, müsse es möglich sein, Heilmittel auszuschließen, Therapiekontrollen durchzuführen sowie die Therapie auch beenden zu können. „Es muss klar geregelt werden, dass die Heilmittelerbringer ebenso wie die Vertragsärzte die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie verbindlich einzu­hal­ten haben.“ Zu den weiteren Forderungen zu Nachbesserungen am Gesetz gehört, dass die Haftung der Vertragsärzte für Therapiekosten, auf die sie kein Einfluss haben, aus­ge­schlossen werden müsse. „Im Gesetz muss klargestellt sein, dass Verordnungen, bei denen von den ärztlichen Vorgaben abgewichen wird, nicht Teil der ärztlichen Wirtschaft­lichkeitsprüfung sein können“, so Feldmann.

Auch bei der Diskussion um die Umsetzung der Ergebnisse des Pharmadialoges in das künftige Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz mahnte Feldmann, dass die Infor­ma­ti­o­nen über Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) praktikabel auf­be­rei­tet werden müssen. „Der Zweck der Arztinformationssysteme muss aber ganz klar sein: Sie sollen einzig und allein der Information des Arztes dienen“, so Feldmann. „Was wir ab­lehnen sind Wirtschaftlichkeitshinweise, die zu faktischen Verordnungs­ausschlüssen führen. Denn die frühe Nutzenbewertung ist vor allem ein Instrument zur angemessenen Preisfindung bei neuen Arzneimitteln.“ Aus ihrer Sicht sollten sich Vertragsärzte darauf ver­lassen können, dass zwischen Hersteller und Kassen vereinbarte Erstattungsbeträge bereits die Wirtschaftlichkeit herstellen.

In der Vertreterversammlung haben die 60 Mitglieder nach Angaben der KBV eine Richt­linie zur Übermittlung des elektronischen Arztbriefes verabschiedet. Außerdem wird die KBV auf Beschluss der VV-Mitglieder die Image-Kampagne „Wir arbeiten für ihr Leben gern“ auch im Jahr 2017 fortführen. Dabei soll auch für die Notfall-Nummer 116117 ge­worben werden.

bee

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