Medikationsplan: Feldmann fordert angemessene Vergütung

Berlin – In der Diskussion über die Vergütung des künftigen Medikationsplanes für Patienten hat Regina Feldmann, Stellvertretende Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ihre Forderung nach einer angemessenen Vergütung wiederholt. Vor den Mitgliedern der KBV-Vertreterversammlung (VV) sagte sie, die millionenfache Ausfertigung und Aktualisierung des Medikationsplanes bedeute einen hohen Aufwand.
„Und für diesen Aufwand fordern wir eine angemessene Vergütung“, so Feldmann laut ihrem Redemanuskript für die nicht-öffentliche Vertreterversammlung am heutigen Freitag. Als KBV habe man vorgeschlagen, dass der Medikationsplan erst für Patienten ausgestellt werden solle, die fünf oder mehr Medikamente einnehmen. Die Politik habe aber die Grenze bei mehr als drei Medikamenten gesetzt, so Feldmann. Die KBV hat inzwischen das Bundesschiedsamt angerufen und zur Änderung des Bundesmantelvertrages aufgerufen.
Deutliche Korrekturen forderte Feldmann auch bei der geplanten Blankoverordnung von Heilmitteln. Dabei soll es künftig möglich sein, dass Heilmittelerbringer – wie beispielsweise Physiotherapeuten – aufgrund einer ärztlichen Diagnose die Auswahl, Dauer und Frequenz der Therapie selbst bestimmen. „Die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers befürworte ich durchaus, es kann zu einer sinnvollen Entlastung der Vertragsärzte beitragen“, so Feldmann. Allerdings: „Wir fordern, dass Vertragsärzte zwingend in die Modellvorhaben einbezogen werden.“
Da Ärzte weiterhin die Gesamtverantwortung für die Therapie tragen, müsse es möglich sein, Heilmittel auszuschließen, Therapiekontrollen durchzuführen sowie die Therapie auch beenden zu können. „Es muss klar geregelt werden, dass die Heilmittelerbringer ebenso wie die Vertragsärzte die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie verbindlich einzuhalten haben.“ Zu den weiteren Forderungen zu Nachbesserungen am Gesetz gehört, dass die Haftung der Vertragsärzte für Therapiekosten, auf die sie kein Einfluss haben, ausgeschlossen werden müsse. „Im Gesetz muss klargestellt sein, dass Verordnungen, bei denen von den ärztlichen Vorgaben abgewichen wird, nicht Teil der ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung sein können“, so Feldmann.
Auch bei der Diskussion um die Umsetzung der Ergebnisse des Pharmadialoges in das künftige Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz mahnte Feldmann, dass die Informationen über Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) praktikabel aufbereitet werden müssen. „Der Zweck der Arztinformationssysteme muss aber ganz klar sein: Sie sollen einzig und allein der Information des Arztes dienen“, so Feldmann. „Was wir ablehnen sind Wirtschaftlichkeitshinweise, die zu faktischen Verordnungsausschlüssen führen. Denn die frühe Nutzenbewertung ist vor allem ein Instrument zur angemessenen Preisfindung bei neuen Arzneimitteln.“ Aus ihrer Sicht sollten sich Vertragsärzte darauf verlassen können, dass zwischen Hersteller und Kassen vereinbarte Erstattungsbeträge bereits die Wirtschaftlichkeit herstellen.
In der Vertreterversammlung haben die 60 Mitglieder nach Angaben der KBV eine Richtlinie zur Übermittlung des elektronischen Arztbriefes verabschiedet. Außerdem wird die KBV auf Beschluss der VV-Mitglieder die Image-Kampagne „Wir arbeiten für ihr Leben gern“ auch im Jahr 2017 fortführen. Dabei soll auch für die Notfall-Nummer 116117 geworben werden.
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