Medizinabsolventen in Polen: Brandenburgs Gesundheitsministerin drängt auf Lösung für Approbation

Potsdam – Im Konflikt um Approbationen für deutsche Mediziner, die in Polen studiert haben, drängt die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) auf rasche Lösungen. „Brandenburg braucht junge Ärzte. Wir sind froh und dankbar, dass Absolventen, die in Polen Medizin studiert haben, in Brandenburg arbeiten möchten“, sagte sie heute in einer Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des brandenburgischen Landtags. Dort stand die „Approbation der Absolventinnen und Absolventen eines in Polen absolvierten Medizinstudiums“ auf der Tagesordnung. Nonnemacher betonte, polnische Ärzte seien seit Jahren die größte Zuwanderungsgruppe bei den praktizierenden Medizinern in Brandenburg.
Hintergrund ist eine Kooperation des Asklepios-Konzerns mit der Pommerschen Medizinischen Universität in Stettin (PUM) seit 2013 mit dem Ziel, Ärzte für seine Kliniken dort in einem englischsprachigen Studiengang ausbilden zu lassen. Im Rahmen dieser Kooperation hat der erste Abschlussjahrgang das sechsjährige Studium mittlerweile beendet und im August 2019 bei verschiedenen Approbationsbehörden in Deutschland Anträge auf die Ausstellung einer Approbation eingereicht.
Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) die zuständige Behörde für Approbationen und Anerkennung ausländischer Ausbildungen. Aktuell liegen in diesem Zusammenhang dem LAVG drei unvollständige Anträge auf Approbation vor.
„Unvollständig“ deshalb, weil den Absolventen das polnische sogenannte „Staz podyplowy“, („Staz“) fehlt, das einem bis zum Jahr 2004 in Deutschland vorgesehenen AiP (Arzt im Praktikum) entspricht, und um das „LEK“, eine Aufnahmeprüfung für das „Staz“.
Wie Absolventen des Studiengangs gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt berichten, handelt es sich bei Staz und LEK um landesinterne Zusatzprüfungen, die beim internationalen Studium nicht vorgesehen sind. Für beide sei das Beherrschen der polnischen Sprache erforderlich, während das von deutschen Studierenden absolvierte internationale Programm vollständig aus englischen Studieninhalten bestehe. Es umfasse 5.500 Unterrichtsstunden und sehe ein Praktisches Jahr vor.
Laut der Richtlinie 2005/36/EG (aktuelle Fassung vom 15.04.2019) der Europäischen Union gilt in Polen eine ärztliche Ausbildung aber erst als abgeschlossen, wenn neben dem Diplom der ausbildenden Universität zusätzlich noch eine Bescheinigung über das „Staz“ und die entsprechende mündliche Prüfung „LEK“ beigebracht wird.
„Wir haben das Dilemma der Absolventen erkannt, die im Rahmen der Asklepios-PUM-Kooperation ihr Medizinstudium abgeschlossen haben und nun hoch motiviert in dem Beruf auch starten wollen“, sagte Nonnemacher.
Polen müsse der EU-Kommission und damit allen EU-Mitgliedsstaaten klar und unmissverständlich bescheinigen, dass nach polnischem Recht weder die Absolvierung des LEK noch des Staz für die uneingeschränkte Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes Voraussetzung sei. „Polen muss die EU-Richtlinie präzisieren. Diese Präzisierung brauchen wir dringend, damit wir die Approbation rechtssicher erteilen können“, so Nonnemacher.
Als eine erste Lösung hat das LAVG den Antragstellenden und Asklepios vorgeschlagen, dass die Betroffenen zunächst eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs unter „Anleitung, Aufsicht und Verantwortung einer approbierten Ärztin beziehungsweise eines approbierten Arztes“ erhalten könnten. hil
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