Politik

Medizinischer Dienst begrüßt MDK-Reformgesetz

  • Donnerstag, 16. Mai 2019
/smolaw11, stockadobecom
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Berlin – Der Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat die vorgesehenen Veränderungen bei den Prüfungen von Krankenhausab­rechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) be­grüßt.

„Die Neuregelungen werden zu einer Reduzierung der Prüffälle führen“, sagte der Leitende Arzt und stellvertretende Geschäftsführer des MDS, Stefan Gronemeyer, heute vor Journalisten in Berlin. „Die damit verbundene Entlastung sehen wir positiv.“ Wichtig sei allerdings, dass auch das Ziel erreicht werde, die Abrechnungsqualität zu erhöhen.

Anfang Mai hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Referenten­ent­wurf für ein MDK-Reformgesetz vorgelegt, mit dem er unter anderem die Zahl der Prüfungen von Krankenhausabrechnungen senken will. Zwischen 2014 und 2018 war diese Zahl von 1,9 Millionen auf 2,6 Millionen angestiegen.

Künftig sollen Krankenhäuser mit einer hohen Quote von korrekten Abrechnungen seltener geprüft werden als Krankenhäuser mit einer hohen Quote an falschen Ab­rechnungen. Zugleich ist vorgesehen, dass der MDK von den Krankenkassen abge­koppelt und als Körperschaft öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst (MD) geführt wird.

Kritik an Umbau der Verwaltungsräte

„Eine Stärkung der Medizinischen Dienste ist willkommen“, sagte Gronemeyer. Das gelte zum Beispiel für die Verankerung der gutachterlichen Unabhängigkeit für alle beteiligten Berufsgruppen, die Verbesserung der Transparenz und die Aufwertung der Qualitäts­sicherung. Auch mit der im Gesetz vorgesehenen Einbindung von Patienten und Berufsvertretern habe der MDK bereits im Bereich der Pflegeversicherung posi­tive Erfahrungen gemacht.

Kritik übte Gronemeyer an dem vorgesehenen Umbau der Verwaltungsräte. Demnach sind künftig hauptamtlich bei Krankenkassen und deren Verbänden Beschäftigte nicht mehr in den Verwal­tungs­rat wählbar. Die Vertreter der Verwaltungsräte sollen künftig von den Bundesländern benannt werden.

„Bei der Organisationsfrage geht der Referentenentwurf deutlich weiter, als wir es erwartet haben“, sagte Gronemeyer. „Vor allem die Regelungen zum Verwaltungsrat werfen Fragen auf, zum Beispiel die vorgesehene Zurückdrängung der gewählten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter.“ Das passe nicht zu der im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigten Stärkung der sozialen Selbstverwaltung.

fos

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