Ärzteschaft

Ärztekammer Schleswig-Holstein begrüßt Reform des Medizinischen Dienstes

  • Mittwoch, 15. Mai 2019
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Bad Segeberg – Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) unterstützt die geplante Umwandlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu einer von den Krankenkassen unabhängigen Körperschaft öffentlichen Rechts. „Die Leis­tungs­fähigkeit bleibt damit erhalten, die Unabhängigkeit wird sogar gestärkt. Das können wir nur befürworten“, sagte der Präsident der Kammer, Henrik Herrmann. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll der MDK künftig  „Medizinischer Dienst (MD)“ heißen.

Auch der Medizinische Spitzenverband Bund der Krankenkassen (MDS) soll vom Spitzenverband der Krankenkassen „organisatorisch gelöst und künftig als Körperschaft öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizi­nischer Dienst Bund (MD Bund) geführt werden“, heißt es in einem Referentenentwurf zum „MDK-Reformgesetz“. Damit werden die Landesverbände sowie der Bundesver­band organisatorisch unabhängig von Spitzen- wie Landesverbänden der Kranken­kassen, behalten aber ihre förderale Struktur. Die Aufsicht sollen die Bundesländer führen.

Laut dem Gesetzentwurf soll auch der Verwaltungsrat des künftigen MD personell neu aufgestellt werden. Vertreter der Patienten, Pflegebedürftigen, Verbraucher, der Pfle­ge­berufe und der Ärzteschaft sollen darin vertreten sein. Die Ärztekammern sollen dann Ärzte vorschlagen können, die Sitze im Verwaltungsrat besetzen sollen.

„Aus Sicht der ÄKSH ist der Vorschlag, den Verwaltungsrat des MD neu aufzustellen, sehr zu begrüßen. Ist die ärztliche Position bis jetzt rein beratend in den Verwaltungs­rat geflossen, kann eine personelle Erweiterung des Rates durch Ärzte diese Exper­tise auf die Entscheidungsebene hieven. Das stärkt ärztliche Positionen“, sagte Herr­mann.

Der Kammerpräsident zeigte sich außerdem erfreut darüber, dass die Krankenhaus­abrechnungen mit dem Gesetz neu geregelt werden sollen. Krankenhäuser, die in der Vergangenheit widersprüchlich abrechneten, sollen vermehrt, Krankenhäuser, die ordentlich abrechnen, seltener geprüft werden. Ab 2020 soll dazu eine maximale Prüf­quote je Krankenhaus festgelegt werden, die den Umfang der MD-Prüfungen be­grenzt.

hil

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