Medizinischer Fakultätentag sieht Abschaffung des Numerus clausus kritisch
Berlin – Der Streit um das Vergabeverfahren von Medizinstudienplätzen geht weiter. Anfang Oktober will das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die derzeitige Vorgehensweise verfassungswidrig ist. Derweil hat sich der Medizinische Fakultätentag (MFT) erneut für eine Weiterentwicklung des Zulassungsverfahrens ausgesprochen.
„Wartezeiten von über sieben Jahren sind nicht zumutbar und senken die Chancen erheblich, das anspruchsvolle Medizinstudium mit Erfolg abzuschließen“, erklärte MFT-Generalsekretär Frank Wissing. Die angedachten zentralen Assessment-Center oder die Hoffnung auf eine generelle Abschaffung des Numerus clausus (NC) sieht der MFT jedoch äußerst kritisch. Schließlich spiegele die Abiturnote einen Zeitraum von zwei Jahren mit schriftlichen und mündlichen Leistungen wider. „Es gibt keine Evidenz dafür, dass aus guten Schülern später schlechte Ärzte werden“, so Wissing.
Aktuell werden über die Stiftung für Hochschulzulassung 20 Prozent der Medizinstudienplätze an die „Abiturbesten“ vergeben, weitere 20 Prozent Bewerbern mit der längsten Wartezeit zugesprochen. Bei den übrigen 60 Prozent entscheiden die Hochschulen unter Berücksichtigung der Abiturnote nach individuellen Kriterien, wie zum Beispiel dem Medizinertest oder Auswahlgesprächen.
Gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland hatte der MFT im Juni ein neues Modell der Studierendenauswahl in der Medizin vorgelegt. Es soll neben der Abiturquote weitere Auswahlkriterien in einem zentralen Bewerbungsverfahren berücksichtigen und individuelle Bewerbungskriterien an den einzelnen Standorten ermöglichen.
Aufgrund der Debatte hat das CHE Centrum für Hochschulentwicklung Informationen zum Thema in einem vierseitigen Faktenblatt zusammengestellt. Es liefert aktuelle Zahlen, die detaillierten Vergabekriterien sowie weitere Infos zum Thema Hochschulzulassung in der Medizin.
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