Medizinstudium: Bundesverfassungsgericht nimmt Numerus clausus unter die Lupe

Karlsruhe – Die Platzvergabe in Studiengängen mit bundesweitem Numerus clausus (NC) kommt im Herbst in Karlsruhe auf den Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht nimmt in einer Verhandlung am 4. Oktober die Auswahl von Medizinstudenten unter die Lupe, wie es heute mitteilte. Eingeschaltet hat die Verfassungshüter das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Es bezweifelt, dass die Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14).
Für die zentrale Vergabe gibt es ein Quotensystem: Ein Fünftel der Plätze geht an die Bewerber mit den besten Abiturnoten, ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Für die übrigen Plätze hat jede Hochschule ein eigenes Auswahlverfahren. In der Humanmedizin sind die Plätze hart umkämpft. Im Wintersemester 2014/15 kamen nach Angaben des Gerichts rund 43.000 Bewerber auf etwa 9.000 Studienplätze, die Wartezeit betrage mittlerweile 15 Semester.
Die Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen beanstanden unter anderem, dass die Abiturnoten bundesweit nicht vergleichbar seien und es deshalb Landesquoten brauche. Überhaupt spiele die Note eine zu große Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hatte in den 1970er-Jahren Kriterien für die Studienplatzvergabe entwickelt. Nun stelle sich die Frage, ob diese Rechtsprechung fortentwickelt werden müsse, hieß es.
Außer in der Humanmedizin gibt es einen bundesweiten NC auch noch für die Fächer Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
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