Politik

Ärzte und Studierende fordern neue Zulassungsregeln für das Medizinstudium

  • Donnerstag, 10. August 2017
/Syda Productions, stock.adobe.com
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Berlin – Am 4. Oktober will das Bundesverfassungsgericht darüber verhandeln, ob die augenblickliche Vergabe von Medizinstudienplätzen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bundesärztekammer (BÄK), Ärzteverbände und Studierende fordern aber schon heute grundlegende Reformen.

„Das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium muss dringend reformiert werden“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. „Wir haben immer gesagt, dass das rein auf der Abiturnote basierende System der Studienzulassung nicht mehr zeitgemäß ist“, erklärte er. Montgomery betonte, es würden nicht nur hoch lernfähige, wissenschaftlich orientierte, potenzielle Nobelpreisträger benötigt, sondern auch gute Ärzte, die sich durch soziale Kompetenz auszeichneten und die bereit seien, aufs Land zu gehen.

Zahl der Studienplätze muss aufgestockt werden

Deshalb sollten neben der Abiturnote weitere Kriterien für das Auswahlverfahren heran­gezogen werden. Dazu zählten unter anderem psychosoziale Kompetenzen, soziales Engagement und einschlägige Berufserfahrung. Montgomery wiederholte in diesem Zusammenhang seine Forderung, auch die Zahl der Studienplätze zu steigern. „Dringend notwendig ist eine Steigerung um zehn Prozent“, sagte der BÄK-Präsident.

„Aus unserer Sicht ist es lange überfällig, dass sich beim Zulassungsverfahren zum Medizinstudium etwas ändert. Wartesemester gehören abgeschafft“, sagte Moritz Völker, Vorsitzender des Ausschusses „Medizinstudierende“ im Hartmannbund (HB), der im aktuellen Auswahlverfahren seit Langem Defizite sieht. Nicht jeder Abiturbeste sei am Ende seines Medizinstudiums auch ein guter Arzt. Und nicht jeder Abiturbeste lasse sich zum Mediziner ausbilden, um am Ende auch als praktisch tätiger Arzt zu arbeiten.

Chance verpasst

„Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 bestand die Chance, das Zulassungs­ver­fah­ren zum Medizinstudium auf eine rechtssichere und vor allem sachgerechte Grund­lage zu stellen. Diese Chance hat die Politik bisher verpasst. Jetzt richten sich alle Augen wieder einmal nach Karlsruhe, wo erneut über politische Versäumnisse und Fehlkonstruktionen entschieden wird“, sagte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes (MB).

HB und MB haben unlängst Konzepte für eine Reform des Zulassungsverfahrens vorgelegt. Auch von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und dem Medizinischen Fakultätentag (MFT) liegen Vorschläge dazu auf dem Tisch.

Konzept Marburger Bund

Der MB plädiert dafür, die beiden Hauptquoten – Abiturnote und Auswahlverfahren der Hochschulen – zusammenzuführen. 60 Prozent der Studienplätze können die Hoch­schulen schon heute nach eigenen Kriterien in einem eigenständigen Auswahlver­fah­ren besetzen. Bisher erfolge dies aber nur punktuell und in sehr unterschiedlicher Form. In der neuen gemeinsamen Quote sollten laut MB die Ergebnisse des Schulab­schlusses niedriger als bisher gewichtet und weitere Auswahlkriterien mit entspre­chen­der Aussagekraft wie Sozialkompetenz und Motivation stärker und möglichst bundeseinheitlich berücksichtigt werden.

Der MB spricht sich wie Montgomery für mehr Medizinstudienplätze aus. „Nimmt man den Stand vor der Deutschen Einheit zum Maßstab, müssten heute unter Einbeziehung der medizinischen Fakultäten in den ostdeutschen Bundesländern rechnerisch mindes­tens 16.000 Plätze pro Jahr zur Verfügung stehen. Stattdessen gibt es gegenwärtig jährlich etwa 10.600 Plätze für Studienanfänger“, hieß es aus der Ärztegewerkschaft. Neben der Reform des Auswahlverfahrens sei daher eine Erhöhung der Studienplatz­zahl um mindestens zehn Prozent „absolut unerlässlich“.

Konzept Hartmannbund

Die Medizinstudierenden im HB plädieren für ein bundesweit einheitliches Modell, bei dem die Abiturnote mit 33,3 Prozent gewertet wird. Die zweite Komponente sollte ein schriftlicher standardisierter Test sein. Dieser fragt sowohl die kognitiven als auch naturwissenschaftlichen Fähigkeiten ab und geht ebenfalls zu 33,3 Prozent in die Bewertung ein. Als drittes Kriterium (ebenfalls 33,3 Prozent) sollen standardisierte Assessmentverfahren die Bewerbung beeinflussen. Diese sollen an ausgewählten zentralen und für die Bewerber gut erreichbaren Universitätsstandorten von einheitlich geschulten Mitarbeitern der medizinischen Fakultäten durchgeführt werden. Die bishe­ri­ge Wartezeitenregelung sollte es aus Sicht der Medizinstudierenden im HB nicht mehr geben.

Konzept bvmd und Medizinischer Fakultätentag

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland und der Medizinische Fakultätentag schlagen ein zweistufiges Verfahren vor. In einer ersten Auswahlstufe würden neben Abiturnote und Studierfähigkeitstests auch berufspraktische Erfahrun­gen im medizinnahen Bereich oder ein Freiwilligendienst und sogenannte Situational Judgement Tests berücksichtigt werden. Daraus ergäbe sich eine bundesweite Rang­liste der Bewerber auf einen Studienplatz.

Die Hälfte der verfügbaren Studienplätze sollte entsprechend dieser Reihung vergeben werden. Die andere Hälfte der Studienplätze sollten die Fakultäten laut dem Konzept in einem standortspezifischen Auswahlverfahren vergeben. „Ziel unseres vorgeschla­genen Modells ist ein transparentes und innovatives Auswahlverfahren, das sich an den Bedürfnissen der zukünftigen Generation an Medizinern orientiert“, sagte Bertram Otto, Bundeskoordinator für Medizinische Ausbildung der bvmd.

hil

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