Millionen an Dopingopfer des DDR-Sports ausgezahlt
Berlin – Aus dem Hilfefonds für Dopingopfer sind bis Mitte 2017 rund 2,52 Millionen Euro an 240 DDR-Dopingopfer geflossen. Jeder erhielt 10.500 Euro Entschädigung, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Anspruchsberechtigt sind demnach weiterhin rund 1.000 Menschen. Sollten sich nach Auslaufen des Gesetezs im Jahr 2020 noch Mittel im Fonds befinden, werde zu gegebener Zeit über deren Verwendung entschieden, erklärte die Regierung. Eine gesetzliche Regelung über finanzielle Hilfen für dopinggeschädigte Athleten aus Westdeutschland, analog dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz, plant die Bundesregierung laut Vorlage nicht.
Nach dem Zweiten Gesetz über eine finanzielle Hilfe für die Dopingopfer der DDR könne finanzielle Hilfe unter bestimmten Voraussetzungen ausschließlich an Dopingopfer der ehemaligen DDR gewährt werden, da dort systematisch Hochleistungssportler und Hochleistungsnachwuchssportler im staatlichen Auftrag in der Regel ohne ihr Wissen gedopt worden seien, heißt es in der Antwort. „Eine vergleichbare Sachlage bestand in der Bundesrepublik Deutschland nicht“, schreibt die Regierung.
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