Krankenhäuser vs. Medizinischer Dienst: So aufwendig sind die Leistungsgruppenprüfungen

Berlin – Die Prüfungen der Medizinischen Dienste (MD) sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur neuen Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen. Bei der Frage, wie aufwandsarm diese im Zuge der Krankenhausreform ablaufen, kommen Krankenhäuser und die Medizinischen Dienste in den Ländern aber zu sehr unterschiedlichen Antworten.
Der MD prüft in den Kliniken, welche Vorgaben zu personeller oder technischer Ausstattung in den beantragten Leistungsgruppen eingehalten werden. Anschließend können die Länder den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuteilen. Dieser Schritt soll in diesem Jahr erfolgen. Ab Anfang 2027 wollen die meisten Bundesländer mit der neuen Planung nach Leistungsgruppen starten.
„Wir haben mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erstmals die Möglichkeit erhalten, die Prüfverfahren schlanker zu gestalten“, erklärte Andreas Krokotsch, leitender Arzt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des MD Nord, dem Deutschen Ärzteblatt. „Wir dürfen nun Unterlagen, Dokumente und Belege aus vorangegangen Prüfungen, die uns bereits vorliegen, heranziehen, ohne dass Kliniken uns diese erneut zusenden müssen.“
Konkret bedeute das für die Krankenhäuser, dass in der Regel zwischen 40 und 100 Prozent der erforderlichen Prüfunterlagen dem MD bereits vorliegen und die Kliniken hierdurch entlastet werden, so Krokotsch. Der MD Nord warte derzeit auf die Unterlagen von den Krankenhäusern. „Anschließend nehmen wir die Prüfung der Dokumente vor“, sagte Krokotsch.
Auch Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin beim MD Bayern, spricht von einer „ausgezeichneten Idee“, die verschiedenen Prüfarten der Medizinischen Dienste (Struktur-, Gemeinsamer Bundesausschuss [G-BA]- und Leistungsgruppenprüfungen) in einem Rechtskreis zusammenzufassen. Das diene auch der gesetzlichen Vorgabe der Entbürokratisierung.
„Wir hatten 2025 beispielsweise ein großes Strukturprüfungsjahr, deshalb haben wir schon viele Unterlagen wie Zeugnisse oder Dienstpläne im Haus“, erklärte Adolph. „Somit müssen nur von Krankenhäusern, bei denen wir noch keine aktuellen Prüfungen durchgeführt haben, mehr Unterlagen angefordert und geschickt werden.“ Im Vergleich zu dem, was die Kliniken früher im schriftlichen Verfahren mitgemacht hätten, sei der Aufwand aber entsprechend geringer, so Adolph.
Andere Erfahrungen hat hingegen Alexander Hammer, Geschäftsführer des Karl-Olga-Krankenhaus in Stuttgart, gemacht. „Fünf bis maximal zehn Prozent an Unterlagen, die wir nun für die Leistungsgruppenprüfungen benötigen, haben wir bereits für die Strukturprüfungen eingereicht“, erklärte er.
„Den Großteil müssen wir derzeit neu zusammenstellen, beispielsweise Dienstpläne für alle relevanten Berufsgruppen oder auch die Dienstpläne von Kooperationspartnern.“ Erstmals müsse die Klinik auch die Gerätenummern der eigenen Geräte sowie der Geräte von Kooperationspartnern gegenüber dem MD angeben, sagte Hammer.
Das Karl-Olga-Krankenhaus hat 16 Leistungsgruppen beantragt. 15 Leistungsgruppen habe die Klinik vom Land Baden-Württemberg zugeordnet bekommen und die plastische Chirurgie noch zusätzlich beantragt, erläuterte Hammer. „Im Anschluss an diese Zuordnung waren wir verpflichtet, die erforderlichen Struktur- und Qualitätsnachweise bereits in einem Onlineportal des Regierungspräsidiums zu bestätigen.“
Teilweise mussten dabei schon sehr detaillierte Angaben gemacht werden, etwa zu Gerätenummern von Computertomografen, berichtet der Klinikgeschäftsführer weiter. „Im Vergleich zu der anschließend folgenden MD-Prüfung war dies allerdings geringfügig.“
Am 12. Dezember habe die Klinik die Anforderungen für die Unterlagen bekommen, die sie dem MD innerhalb einer Fristsetzung von sechs Wochen, also bis zum 21. Januar, vorlegen müssen. Für jede Leistungsgruppe werde ein eigener Prüfauftrag erteilt. „Dabei werden für einige Leistungsgruppen deutlich detailliertere Informationen abgefragt als für andere.“
Die Frist von sechs Wochen gilt bundesweit für alle Kliniken. In Hamburg und Schleswig-Holstein räumt der MD Nord den Kliniken weitere zwei Wochen ein, um fehlende Unterlagen nachzureichen, sagte Krokotsch.
Schwierig sei für den Geschäftsführer Hammer weiter, dass als zugrunde gelegter Prüfzeitraum das erste Quartal 2025 gewählt wurde. „Dieser Zeitraum liegt somit deutlich in der Vergangenheit, so dass zu diesem Zeitpunkt die vollumfänglichen Qualitäts- und Strukturkriterien für die einzelnen Leistungsgruppe zur Umsetzung noch gar nicht bekannt waren“, erklärte er.
Unnötige Leistungsgruppenprüfung
In Niedersachsen ist man schon ein wenig weiter. „Eine Leistungsgruppenprüfung hat bereits schon vor Ort stattgefunden, für die Leistungsgruppe Notfallmedizin“, sagte Thomas Warnke, Abteilungsleiter Medizincontrolling im Städtischen Klinikum Braunschweig dem Deutschen Ärzteblatt.
Auch er klagt über einen hohen Verwaltungsaufwand. Denn: Das Klinikum habe angefragt, ob diese Prüfung nicht verschoben werden könnte, weil die Leistungsgruppe Notfallmedizin dem Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zufolge wieder gestrichen werden soll. Das KHAG befindet sich derzeit in parlamentarischer Beratung.
„Die Prüfung fand aber dennoch statt, weil es hieß, dass für die Leistungsgruppe spezielle Traumatologie oder Interventionelle Kardiologie eine Notfallstufe benötigt werde“, so Warnke. Fraglich sei, ob dies bei einem großen Maximalversorger dennoch nötig sei, da bereits über Budgetverhandlungen die umfängliche Notfallversorgung angezeigt wurde.
Er findet es ärgerlich, dass viele Prüfungen derzeit zwar rechtskonform nach dem KHVVG stattfinden, aber allen klar sei, dass sie unnötig seien, weil das KHAG entsprechende Vorgaben und Leistungsgruppen wieder streichen werde. Unter der Perspektive der oft versprochenen Entbürokratisierung sei das nicht nachvollziehbar und koste sowohl den Kliniken als auch den Medizinischen Diensten viel Zeit und Geld, so Warnke.
Insgesamt sei die Abfrage vom MD nun inhaltlich viel umfangreicher und tiefgehender, weil Facharztnachweise, vielfältige Dienstpläne, Qualifikationsnachweise und Zuordnungsnachweise geliefert werden müssen, erklärte er weiter. „Erstmalig müssen Fachärzte mit Arbeitsstundenanteilen den Leistungsgruppen zugeordnet werden, das gab es vorher in den OPS-Strukturprüfungen nicht.“ Dies bedeute viel mehr bürokratischen Aufwand und sei ein „komplexes Puzzlespiel“.
Zusätzliche Software für „Personalpuzzle“
Hierfür habe sich das Städtische Klinikum Braunschweig eine neue Software angelegt, die allerdings nicht refinanziert werde, bemängelte Warnke. „Dort können wir alle Anforderungen digital pro Leistungsgruppe darstellen.“
Wenn sich etwa Personaländerungen ergeben, könne man darin erkennen, was das konkret für eine Leistungsgruppe bedeute. „Die neue Software hilft uns insbesondere dabei, die Fachärztinnen und Fachärzte den beantragten Leistungsgruppen zuzuordnen. Ohne diese Unterstützung wäre der Aufwand noch deutlich höher gewesen“, sagte Warnke.
In Braunschweig seien rund 20 Prozent bis höchstens 25 Prozent der Angaben schon über die bisherigen Strukturprüfungen abgefragt worden, weiß Warnke. „Wir haben trotzdem alle Angaben nochmal als komplettes Paket im Spätsommer beim MD abgegeben und warten gerade auf Rückmeldung.“
Das Städtische Klinikum Braunschweig habe 85 Anträge gestellt, manche Leistungsgruppen seien aufgrund der zwei Standorte doppelt beantragt worden. „Darunter sind 52 verschiedene Leistungsgruppen“, sagte Warnke. Auch er berichtet davon, dass bereits bei der Beantragung der Leistungsgruppen beim Land Niedersachsen im Sommer 2025 viele Informationen, unter anderem zu Gerätenummern abgefragt worden sind. Hierfür habe die Klinik eine entsprechende spezielle Datenbank erstmalig erstellen müssen.
Sieben Stunden für jede einzelne Leistungsgruppe
Die Prüfungen sind auch für den MD eine große Aufgabe. Der Aufwand sei zumindest anfangs für den MD hoch, erklärte Adolph vom MD Bayern. „Rund 25 Teams – jeweils bestehend aus einer Ärztin oder einem Arzt und einer Kodierfachkraft – kümmern sich aktuell um die beschriebene, gezielte Unterlagenanforderung, prüfen dann genau diese Nachweise und erstellen das Gutachten“, erklärte sie.
Der zeitliche Aufwand für die vollständige Erstellung eines Leistungsgruppen-Gutachtens mit allen notwendigen Prozessschritten nach derzeitigem Kenntnisstand dauere im Durchschnitt sieben Stunden, schätzt Adolph. „Die Prüfung findet in der Regel im schriftlichen Verfahren statt, wenn uns aber Informationen fehlen oder wir etwas nicht richtig beurteilen können, dann kontaktieren wir gegebenenfalls die Kliniken und können uns auch mal etwas vor Ort ansehen.“
Warum die Erfahrungen in den Bundesländern so unterschiedlich sind, kann Krokotsch vom MD Nord erklären. „Die Medizinischen Dienste setzen in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedliche Prüfmodalitäten.“ Manche prüfen mehr vor Ort, andere überwiegend schriftlich – so wie der MD Nord. „Dieses Vorgehen hat sich für uns insbesondere in den Jahren der Coronapandemie bewährt und bringt einen Vorteil mit sich: Weil wir viele Informationen schriftlich vorliegen haben, können wir diese für die Leistungsgruppenprüfungen wiederverwenden“, erklärte er.
Vor-Ort-Prüfungen würden in Hamburg und Schleswig-Holstein nur bei besonderen Konstellationen durchgeführt, etwa wenn auch eine G-BA-Richtlinie Bestandteil der Leistungsgruppe sei. „Diese Prüfungen sind besonders komplex und das Risiko von Missverständnissen entsprechend hoch.“
Bundesländer haben teilweise bereits vorsortiert
Auch gehen die Bundesländer unterschiedlich mit den Prüfungen um. Hamburg und Schleswig-Holstein hätten die von den Kliniken beantragten Leistungsgruppen vorsortiert und einen realistischen Anteil für die MD-Prüfungen ausgewählt, erläuterte Krokotsch.
Hamburg habe demnach 644 und Schleswig-Holstein 875 Beauftragungen einzelner Leistungsgruppen an den MD Nord weitergeleitet. Es hätten sich deshalb schon einige Krankenhäuser gemeldet und nachgefragt, wo die Prüfaufträge für bestimmte Leistungsgruppen verblieben sind, sagte Krokotsch.
„Schleswig-Holstein muss die Versorgung dünn besiedelter Gebiete sicherstellen. Dieses Problem kennt man in Hamburg nicht“, erläuterte er weiter. Krokotsch sei deshalb der Überzeugung, dass die geplanten Ausnahmeregelungen im KHAG richtig seien, „weil ein ‚One-Fits-For-All‘-Konzept nicht für alle Winkel in unserer Republik passen kann“. Gleichzeitig stünden die Länder aber auch stärker in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Krankenhausreform auch wirklich angegangen werde, betonte Krokotsch.
Auf der anderen Seite lassen andere Bundesländer alle von den Kliniken beantragten Leistungsgruppen prüfen und würden danach erst mit ihrer Krankenhausplanung starten, erläuterte der leitende Arzt beim MD Nord weiter.
In Bayern hat der MD beispielsweise rund 3.800 Prüfaufträge bekommen. Adolph, die leitende Ärztin beim dortigen MD, habe allerdings mit noch mehr Aufträgen (rund 4.000 bis 4.500) gerechnet.
Gutachten sollen noch angepasst werden
Unterschiede gibt es zudem beim zeitlichen Ablauf der Prüfungen. Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein gehören neben Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern, die den MD erst Ende 2025 mit den Leistungsgruppen beauftragt haben. Die anderen Länder haben dies bis Ende September 2025 bereits getan.
Der MD Nord und MD Bayern wollen zwar in den kommenden Wochen die Prüfungen vornehmen und entsprechende Gutachten für jede Leistungsgruppe an jedem Krankenhaus erstellen. Allerdings werden diese zurückgehalten, bis das KHAG in Kraft tritt, erklären Adolph und Krokotsch. Adolph geht von der Freigabe der ersten Gutachten etwa ab Mai 2026 aus. „Bis zum 31. Juli müssen alle Gutachten abgeschlossen sein“, sagte Adolph und bezieht sich dabei auf eine geplante Regelung aus dem KHAG.
Krokotsch sieht damit keine weitere bürokratische Belastung der Krankenhäuser. „Da derzeit eher eine Reduzierung der Qualitätsvorgaben in den Leistungsgruppen vorgesehen ist, gehen wir nicht davon aus, zusätzliche Unterlagen von den Krankenhäusern anfordern zu müssen“, sagte Krokotsch. Stattdessen werde es ausreichen, die Gutachten abzuändern. Aber: „Andere Medizinische Dienste wurden frühzeitiger beauftragt und werden wohl ein zweites Gutachten erstellen müssen.“
Die MD-Prüfungen würden zudem rein die Krankenhausverwaltungen beschäftigen und Ärztinnen und Ärzte zunächst nicht betreffen, erklärten Hammer und Warnke. „Das medizinische und pflegerische Personal muss bei Bedarf noch zum Beispiel aktuell erworbene Fort- oder Qualifikationsnachweise bei uns nachreichen“, erklärte Klinikgeschäftsführer Hammer.
Ihn beschäftigt diesbezüglich noch etwas anderes. „Für unsere grundsätzliche Planung ist es schwierig, dass wir die Mindestvorhaltezahlen für die einzelnen Leistungsgruppen noch nicht kennen“, sagte Hammer. „Wir beantragen die Leistungsgruppen jetzt, wissen aber noch gar nicht, ob wir diese Zahlen perspektivisch auf Anhieb erfüllen können.“ Somit könne man nur sehr schlecht vorausplanen.
„Eine Planungssicherheit wäre jedoch sehr wichtig, da die Erfüllung der Mindestvorhaltezahlen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen im Rahmen der geplanten Vorhaltefinanzierung nach sich zieht“, sagte Hammer.
Mindestvorhaltezahlen sollen ebenfalls im Zuge der Krankenhausreform eingeführt werden. Für jede Leistungsgruppe soll das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine solche Zahl – eine Art Mindestmenge – berechnen. Die Mindestvorhaltezahlen könnten frühestens im dritten Quartal 2026 öffentlich werden.
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