Ärzteschaft

Neue Weiterbildungs­ordnungen in Hessen und Baden-Württemberg

  • Montag, 25. November 2019
/Africa Studio, stock.adobe.com
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Stuttgart/Frankfurt – In Hessen und Baden-Württemberg werden demnächst neue Wei­ter­bildungsordnungen (WBO) für Ärzte gelten. Das haben die jeweiligen Delegiertenver­sammlungen der Landesärztekammer Hessen und der Ärztekammer Baden-Württemberg beschlossen.

In Hessen stimmten die hessischen Delegierten nach ausführlicher Diskussion mehrheit­lich dafür, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nicht in die neue Weiterbildungsord­nung zu übernehmen.

Als weitere hessenspezifische Änderung beschlossen sie, die Zusatzbezeichnung ambu­lante Geriatrie in die neue Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Weiterbildungszeit für den Facharzt für Innere Medizin, die Zusatzweiterbildung Psychoanalyse und die Zusatzweiterbildung Psychotherapie, das Impfwesen und die Überschreitung von Zeitvorgaben der Weiterbildung in besonderen Härtefällen.

In der neuen baden-württembergische Weiterbildungsordnung sind Richtzahlen nur noch teilweise vorgeschrieben. Zudem sind stationäre Weiterbildungszeiten nur noch dort fest­gelegt, wo sie zwingend erforderlich sind und die ambulante Weiterbildung wird weiter flexibilisiert.

„Wir ermöglichen damit eine neue Qualität der Facharzt-Weiterbildung: Die Weiterbil­dungs­ord­nung wird flexibler und kompetenzorientiert, die vermittelten Inhalte sind wich­tiger als Richtzahlen“, sagte Kammerpräsident Wolfgang Miller.

Insgesamt wird es in Baden-Württemberg künftig in 34 Gebieten 51 Facharzt- und 10 Schwerpunktbezeichnungen geben, ergänzt durch 57 Zusatz-Weiterbildungen, hiervon 31 mit obligaten Weiterbildungszeiten und 26, die berufsbegleitend erworben werden können.

Die Ärztekammer hat sich darüber hinaus aufgrund der regionalen Versorgungsengpässe im Südwesten für die schnelle Einführung der Zusatzweiterbildungen „Klinische Akut- und Notfallmedizin“, „Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfeh­lern“. Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ wird es – im Gegensatz zu Hessen – auch weiterhin geben.

hil/sb

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