Ärztekammer Nordrhein verabschiedet neue Weiterbildungsordnung

Düsseldorf – Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) bekommt eine neue Weiterbildungsordnung (WBO). Die Kammerversammlung hat das Regelwerk in ihrer zweiten Sitzung der Amtsperiode einstimmig bei vier Enthaltungen verabschiedet.
Mit ihrem Beschluss setzt sie die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) verabschiedete Novelle der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) in Landesrecht um. Die WBO muss jetzt noch vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) genehmigt werden und soll dann zum 1. Juli 2020 in Kraft treten.
„Statt wie bisher auf den Nachweis von abgeleisteten Zeiten zu fokussieren, setzt die neue Weiterbildungsordnung auf den Erwerb von Kompetenzen“, beschreibt Rudolf Henke die wichtigsten Änderungen, zu denen auch das elektronische Logbuch (eLogbuch) zur Dokumentation der Weiterbildung zählt. Mit den Kompetenzblöcken entstehe für die Kammer die Chance, die Unterstützungsprozesse für Ärzte in Weiterbildung ganz neu aufzustellen und mehr Verbindlichkeit zu schaffen.
Nicht mehr Bestandteil der WBO ist die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“. „In den vergangenen fünf Jahren haben lediglich 17 Ärztinnen und Ärzte diese Zusatzbezeichnung erworben“, berichtete Hansjörg Heep.
„Die homöopathisch tätigen Kollegen befürchten jetzt, dass durch die Streichung der Homöopathie aus der WBO die medizinische Aufsicht verloren geht, und dass das den Heilpraktikern in die Hände spielt“, so der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der ÄKNO. Trotzdem habe sich der Ausschuss nach eingehender Beratung dagegen entschieden, die Zusatzbezeichnung in die Novelle der WBO aufzunehmen.
Kritik an Streichung der „Homöopathie“
Die Gründe für die Befürchtungen und die Kritik an der Novelle der WBO wollte Sabine Schmidt-Dzietko der Kammerversammlung persönlich erläutern. Henke hatte daher dem Ärzteparlament vorgeschlagen, der 2. Vorsitzenden des Landesverbands Nordrhein-Westfalen des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte eine Redezeit von fünf Minuten einzuräumen. Die Kammerversammlung lehnte den Vorschlag nach einer mehr als 30 Minuten dauernden Diskussion schließlich ab.
Nach Ansicht Heeps stößt die Homöopathie zwar in der Gesellschaft auf Akzeptanz, ihre Wirksamkeit sei jedoch bis heute nicht wissenschaftlich bewiesen. Ebenso belege keine wissenschaftliche Studie die Evidenz homöopathischer Arzneimittel. „Deswegen gibt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bis heute keine Stellungnahme zu homöopathischen Arzneimitteln ab.“
Für Ärzte, die die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ bereits erworben haben, ändert sich nichts. „Alle bisher erworbenen Zusatzbezeichnungen können weitergeführt werden“, führte der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses aus. Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung befinden, könnten diese innerhalb bestimmter Fristen auf der bisherigen Grundlage fortführen oder auf die neue WBO umsteigen. Diejenigen, die erst nach Inkrafttreten der neuen WBO mit ihrer Weiterbildung beginnen, müssten diese gemäß der neuen WBO gestalten.
Maßvolle Reform angemahnt
Die Kammerversammlung sprach sich ebenfalls dafür aus, dass Krankenhäuser in NRW weiter gut erreichbar bleiben müssen. Gesundheitsminister Karl Josef Laumann (CDU) hatte zuletzt eine weitgehende Reform der Krankenhausplanung angekündigt. Diese Reform müsse den berechtigten Wunsch der Bürger nach regionaler Versorgung berücksichtigen, appellierte das Ärzteparlament an die Politik. Angehörigen solle der Krankenbesuch auch auf dem Land ohne allzu lange Wege und Fahrzeiten möglich bleiben.
In den Ballungsräumen sind „unnötige Mehrfachvorhaltungen“ nach Auffassung der ÄKNO zu vermeiden: „Krankenhäuser sollten sich auf das konzentrieren, was sie besonders gut können“, betonte Henke. Die Kliniken sollten ihre besonderen Stärken in verbindliche Kooperationen mit anderen Häusern und mit den niedergelassenen Ärzten einbringen.
Zugleich freute sich der Ärztepräsident über das Versprechen Laumanns, bei seinem Reformvorhaben den ärztlichen Sachverstand intensiv einzubinden. „Die beiden Ärztekammern im Land sind an der Aufstellung des Krankenhausplans unmittelbar beteiligt, so dass hier eine Menge Arbeit auf uns zukommt“, betonte Henke mit Blick auf die Schwester-Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL).
„Das DRG-System ist vor die Wand gefahren“
Kritik übte Henke in diesem Zusammenhang auch an der Finanzierung der Krankenhäuser. „Derzeit ist die Krankenhausfinanzierung völlig kontraproduktiv.“ Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten seien die Kliniken hierzulande „zu 100 Prozent“ auf die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zur Finanzierung ihrer Betriebskosten angewiesen.
„Das ist schon vom Ansatz her problematisch, weil die zur Daseinsvorsorge unvermeidlichen Vorhaltekosten nicht berücksichtigt sind“, kritisierte der Kammerpräsident. Außerdem bringe eine Finanzierung ausschließlich über Leistungen die Ärzte in eine moralische Zwickmühle. Bei geringen Fallzahlen komme es zum Vorwurf des ökonomischen Versagens und bei zu hohen Fallzahlen zum Vorwurf des moralischen Versagens.
„Das deutsche DRG-System ist mit seinem 100-Prozent-Ansatz vor die Wand gefahren“, verdeutlichte Henke. Es habe so viele unerwünschte Nebenwirkungen zu Lasten der Patienten und des Personals im Krankenhaus produziert, dass es sich um einen „echten Totalschaden“ handele. Henke forderte stattdessen eine „Finanzierung von Krankenhausleistungen, die bedarfsgerecht ist und eine individuelle Behandlung und Betreuung der Patienten ermöglicht“.
Gutachten untersucht Freiheit ärztlicher Entscheidungen
Darüber hinaus kritisierte der ÄKNO-Präsident die „zunehmende Prozessualisierung ärztlicher Tätigkeit“ in den Kliniken. „Wer schon am Anfang seines Studiums lernt, dass Patientenversorgung über Prozesse gesteuert wird, der hinterfragt das irgendwann nicht mehr“, ist Henke überzeugt. Dabei sollte bereits im Medizinstudium vermittelt werden, dass „ärztliches Handeln nicht nach Schema F funktioniert“.
Hinzu komme, dass fast zwei Drittel aller Klinikärzte in Sorge um die Therapiefreiheit sind, berichtete Henke. Die Freiberuflichkeit drohe im Klinikalltag „unter die Räder zu kommen“. Es müsse in der heutigen wie auch in der künftigen Ärztegeneration wieder ein Bewusstsein für die Bedeutung der Freiberuflichkeit des Arztes geschaffen werden.
Der Ärztepräsident kündigte an, dass die ÄKNO ein Rechtsgutachten in Auftrag geben wird, das „die Freiheit der ärztlichen Entscheidungen noch einmal rechtssicher herausarbeiten soll“. Natürlich gebe es eine Verbindung zwischen Medizin und Ökonomie. „Aber die Reihenfolge ist entscheidend: Erst die Medizin, dann die Ökonomie“, betonte Henke. Seiner Ansicht nach findet diese Regel inzwischen nicht mehr überall Anwendung. „So mag der eine oder andere Chefarzt glauben, dass er den Vorgaben der kaufmännischen Leitung folgen muss.“
Sollte es zu Konflikten mit ökonomischen Zielvorgaben kommen, biete das Komitee für medizinethische Beratung, das die ÄKNO eingerichtet hat, Hilfe und Unterstützung in konkreten Entscheidungssituationen an.
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