Politik

Nichtinvasive Pränataltests werden voraussichtlich Kassenleistung

  • Donnerstag, 30. August 2018
Blutproben in Röhrchen. /Maksym Yemelyanov, stockadobecom
/Maksym Yemelyanov, stockadobecom

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird nichtinvasive Pränataltests bei Risikoschwanger­schaften demnächst voraussichtlich bezahlen. Diese Einschätzung hat Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, heute dem Verwaltungsrat mitgeteilt. Man gehe bisher davon aus, dass diese Tests wirksam seien und richtige Ergebnisse lieferten. Von daher werde und müsse eine Zulassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgen, sagte Pfeiffer.

Es sei auch zu berücksichtigen, dass im Vergleich zur bisherigen Methode der Fruchtwasseruntersuchung die Risiken der Tests bei Schwangeren und ungeborenen Kindern geringer oder nicht vorhanden seien. Natürlich sei anzunehmen, dass die Tests aufgrund der geringeren Risiken auch häufiger in Anspruch genommen würden. Allerdings sei die ethische Frage keine, die der G-BA zu beantworten habe.

Man habe von Beginn der Diskussion um diesen Gentest an deutlich gemacht, dass der G-BA nur darüber entscheiden könne, ob die Tests nutzenstiftend seien und Risiken beinhalteten. Das Gremium könne nicht darüber entschieden, ob es ethisch vertretbar sei. Daher habe man die Politik bereits vor Jahren aufgefordert, dazu eine Diskussion im Parlament zu führen. „Es muss eine breite Debatte im Parlament geben, weil wir der Auffassung sind, dass das der Gemeinsame Bundesausschuss nicht entscheiden kann“, sagte Pfeiffer heute mit Nachdruck.

Der G-BA hatte im Herbst 2016 ein Bewertungsverfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob nichtinvasive Pränataltests eine Regelleistung der Krankenkassen bei Risikoschwangerschaften werden. Der Vorsitzende Josef Hecken hatte dazu schon damals erklärt, der G-BA habe den Auftrag, wissenschaftlich-technisch zu überprüfen, ob mit dem neuen Verfahren bestimmte Gendefekte zuverlässig erkannt werden könnten. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, eine ethisch-politische Diskussion über das Verfahren zu führen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits­wesen (IQWiG) hatte Ende Juni mitgeteilt, dass Untersuchungen des Blutes Schwangerer Trisomie 21 zuverlässig bestimmen könne. „Für Trisomie 21 sind die Tests mit über 99 Prozent ähnlich sensitiv und spezifisch wie die invasiven Methoden“, heißt es. Die Zuver­lässigkeit der Tests auf die seltenen Trisomien 13 und 18 ließen sich nicht robust schätzen. Das Institut hatte im Auftrag des G-BA Studien zu den diagnostischen Eigenschaften nichtinvasiver Pränataltests ausgewertet und Szenarien zu einer möglichen Nutzung dieser Tests in der Schwangerschaftsvorsorge skizziert.

Würde schwangeren Frauen mit erhöhtem Risiko für die Geburt eines Kindes mit Downsyndrom eine solche nichtinvasive Pränataldiagnostik angeboten, ließe sich vermutlich ein Teil der Fehlgeburten vermeiden, die bei invasiver Diagnostik wie der Fruchtwasseruntersuchung auftreten, betonte das Institut.

In der Politik ist mittlerweile eine rege Debatte entbrannt. Zuletzt kündigten zehn Bundestagsabgeordnete aus fünf Parteien an, eine Ethikdebatte über Bluttests bei Schwangeren zur Erkennung von Behinderungen bei Embryonen anzustoßen. Die Vertreter von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen fordern in einem interfraktionellen Positionspapier eine Bundestagsdiskussion über Risiken und Nutzen dieser Diagnostik.

may

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