Noch kein Ausgleich für hohe Energiekosten in Arztpraxen

Berlin – Bei den Verhandlungen um Entlastungsmaßnahmen für Arztpraxen mit besonders hohem Energieverbrauch gibt es noch kein Ergebnis. Der GKV-Spitzenverband lehnte im Bewertungsausschuss einen Beschlussantrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ab, der die Zahlung von Zuschlägen ab 1. Januar vorsah.
„Wir brauchen dringend eine Lösung, um die betroffenen Praxen zu entlasten“, betonte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Die explodierenden Stromkosten könnten ansonsten dazu führen, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ihr Leistungsangebot für Patienten einschränken müssten.
Laut KBV gehe es insbesondere um Praxen für Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse, die für ihre medizinischen Geräte und Apparaturen extrem viel Strom benötigen würden und damit übermäßig unter den drastisch gestiegenen Kosten zu leiden hätten. Der Betrieb eines MRT beispielsweise erfordere jährlich eine Strommenge, die einen Zwei-Personen-Haushalt für 30 Jahre versorgt.
Die KBV fordert seit Monaten Entlastungsmaßnahmen für Arztpraxen, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanziell stark belastet sind. Zuletzt habe man einen Beschlussantrag vergangene Woche in eine Sitzung des Bewertungsausschusses eingebracht – dieser Antrag sei von den Krankenkassen abgelehnt worden. Deshalb sei durch die KBV der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eingeschaltet worden.
Der EBA sah nach Darstellung der KBV zwar grundsätzlich Handlungsbedarf bezüglich der stark gestiegenen Energiekosten, lehnte eine Beschlussfassung für eine Zuschlagsregelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab jedoch ab.
KBV und GKV-Spitzenverband seien nun aufgefordert, gemeinsam eine alternative Lösung für Praxen mit hohem Stromverbrauch zu vereinbaren. Die Beratungen hierzu sollen zu Jahresbeginn fortgesetzt werden, so die KBV.
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