Ärzteschaft

Öffentlicher Gesundheits­dienst: Ärzteverband kündigt Gewerkschaften

  • Donnerstag, 4. Mai 2017
Öffentlicher Gesundheitsdienst
/Robert Kneschke, stock.adobe.com

München – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheits­dienstes (BVÖGD) hat auf seiner Delegiertenversammlung am 2. Mai 2017 einstimmig beschlossen, die Mitgliedschaft im dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) zu kündigen. Der Verband reagierte damit auf die kontinuierliche Verschlechterung der Arbeitsbe­din­gungen der rund 2.500 Ärzte in den kommunalen Gesundheitsämtern. Eine neue tarifli­che Ausrichtung soll die Konkurrenzfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei der Werbung um ärztliches Personal wiederherstellen.

Laut BVÖGD sind die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) seit Jahren von der Einkommensentwicklung angestellter Arztgruppen abgehängt. So liege ihr monat­licher Grundverdienst inzwischen rund 1.000 Euro unter der Vergütung von Kranken­hausärz­ten. „Die Folge: Freie Stellen in den Gesundheitsämtern können oftmals nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung besetzt werden“, verweist der Verband. Dadurch sei die Funktionsfähigkeit des ÖGD zunehmend gefährdet.

Während der Marburger Bund die Interessen der Klinikärzte seit zehn Jahren mit Nachdruck erfolg­reich vertrete, habe der dbb den ÖGD in Tarifverhandlungen mit der Vereinigung kommunaler Arbeit­ge­berverbände (VKA) wenig erreicht. Im Gegenteil: Die vergangenen Tarifrunden für den Öffentlichen Dienst haben laut BVÖGD die Situation in den Gesund­heitsämtern eher verschlechtert.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) unterstützt die Forderung des Verban­des nach besseren Rahmenbedingungen: „In vielen Kommunen existieren die Gesund­heitsämter nur noch als formale Hülle mit wenigen Verwaltungsmitarbeitern“, mahnte KVT-Vorsitzende Annette Rommel beim 67. Wissenschaftlichen BVÖGD-Kongress in München.

Sie seien aufgrund von Ärztemangel und unzureichender finan­zieller Aus­stat­tung kaum mehr in der Lage, ihren Aufgaben nachzukommen. Impfbera­tung, Impfschutz von Kindern, Unterbringung von psychisch Kranken und die Sicher­stellung der Überwa­chung des Trinkwassers können schon jetzt nicht mehr überall bewältigt werden. So kön­n­en in Berlins Gesundheitsämtern 43 von 315 Arztstellen derzeit nicht besetzt werden.

hil/sb

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