Ärzteschaft

Onkologen fordern Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu überarbeiten

  • Dienstag, 12. Mai 2015
Uploaded: 03.12.2013 18:22:51 by mis
dpa

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) befürwortet die frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel fordert aber, das Verfahren weiterzuentwickeln.

Seit Anfang 2011 werden alle neu zugelassenen Arzneimittel in Deutschland einer frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) unterzogen. Das Ergebnis schafft die Grundlage für die Preisverhandlungen zwischen Kranken­kassen und pharmazeutischen Unternehmen.

Gemeinsam mit Experten von 19 wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften sowie der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat die DGHO die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von 2011 bis 2014 analysiert. Die Ergebnisse der Analyse hat die Fachgesellschaft als sechsten Band ihrer gesundheitspolitischen Schriftenreihe publiziert.

Die Zahl der Anträge auf frühe Nutzenbewertung ist in den letzten vier Jahren ange­stiegen. Bis Ende 2014 wurden 98 Bewertungsverfahren mit 192 Subgruppen vollständig durchgeführt. In etwa 60 Prozent der Verfahren wurde kein Zusatznutzen festgestellt. Bei den positiv bewerteten Medikamenten zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den medizinischen Fachgebieten. Drei Viertel der mit „beträchtlicher Zusatznutzen“ bewerteten Arzneimittel stammen aus der Krebs- und der Infektionsforschung

Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), macht auf das Problem einer fehlenden „späten Nutzenbewertung“ aufmerksam. „Zum Zeitpunkt der Markteinführung lässt sich der therapeutische Stellenwert von neuen onkologischen Arzneimitteln häufig nur begrenzt bestimmen“, erläutert er. Daher sei in der Onkologie neben der frühen auch eine späte Nutzenbewertung – beispielsweise zwei bis drei Jahre nach Markteinführung – eine wichtige Voraussetzung für die Bewertung des Zusatznutzens.

Bei der Nutzenbewertung intensiver mit medizinischen Fachgesellschaften und Patientenorganisationen zusammenzuarbeiten fordert Thomas Berg, Leiter der Sektion Hepatologie an der Klinik für Gastroenterologie und Rheumatologie an der Universitätsklinikum Leipzig. „Es besteht die berechtigte Sorge der medizinischen Fachgesellschaften, dass therapeutische Innovationen aufgrund formaler Kriterien in der Methodologie der Zusatznutzenbewertung nicht ausreichend gewürdigt und berücksichtigt werden – dies ist die Schlussfolgerung unserer Erfahrungen zur frühen Nutzenbewertung für die neuen oralen direkt antiviral wirksamen Substanzen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C“, so der DGHO-Experte.

Die Nutzenbewertung nicht bloß lediglich als Instrument zur Kostenreduktion aufzufassen, fordert der geschäftsführende Vorsitzender der DGHO, Mathias Freund. Es gelte auch, Innovationen und Qualität zu fördern. „Zentrales Ziel ist es, die Sicherstellung des Zugangs neuer Arzneimittel für unserer Patienten zu garantieren“, so der DGHO-Vorsitzende.

ER

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