Ärzteschaft

Pandemierat der BÄK für Rückkehr zum Arztvorbehalt in der Infektionsdiagnostik

  • Donnerstag, 24. Juni 2021
/picture alliance, Sebastian Gollnow
/picture alliance, Sebastian Gollnow

Berlin – Zu einer vollständigen Rückkehr des Arztvorbehalts in der Infektionsdiagnostik hat sich der ärzt­li­che Pandemierat der Bundesärztekammer (BÄK) ausgesprochen. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Test­strategie“ des Rates verweist diesbezüglich auf die derzeit gelockerten Rahmenbedingungen zur Durch­führung von Laboruntersuchungen und damit verbundene Fehlentwicklungen.

Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe, diese umfassen Bereiche der diagnostischen Medizin sowie der direkten Patientenbehandlung im haus- wie fachärztlichen und ebenso stationären Versorgungsbereich, betonen, dass man das Konzept der Nationalen Teststrategie und die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Testungen von Personen auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion unterstütze. Zudem habe die Coronapandemie „eine rasche wie pragmatische Reaktion auf die sehr dynamischen Erfordernisse, auch bei diagnostischen Tests“, erfordert.

Mit Sorge blicke man aber auf die damit verbundenen Fehlentwicklungen, insbesondere die Zulassung von Testzentren, deren Leitung und Organisation häufig nicht in (fach-)ärztlichen Händen liege. „Die Änderun­gen führen zu den bekannten Entwicklungen mit den Testzentren, die zu häufig unter weitgehendstem Ver­zicht auf (fach)-ärztliche Kenntnisse und Erfahrungen in der Infektionsdiagnostik arbeiten“, so die Experten in einem dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Statement.

Die fachärztlich (mit Facharztqualifikation in Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie bzw. Labormedizin) geleiteten Laboratorien in ambulanten wie stationären zugelassenen Einrichtungen würden sowohl über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen wie über ausreichende diagnostische Kapazi­täten verfügen, um den medizinischen Bedarf an SARS-CoV-2-Diagnostik abzudecken.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe verweisen ausdrücklich auf die Bedeutung der interdisziplinären ärztli­chen Kommunikation zur Indikationsstellung, Methodenauswahl, Befundinterpretation und Beratung, die „nur ärztlich im Sinne einer guten Medizin“ zum Wohle von Patienten und ebenso im Sinne von „Public health“ geleistet werden könne.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung