Pandemierat der BÄK für Rückkehr zum Arztvorbehalt in der Infektionsdiagnostik

Berlin – Zu einer vollständigen Rückkehr des Arztvorbehalts in der Infektionsdiagnostik hat sich der ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer (BÄK) ausgesprochen. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Teststrategie“ des Rates verweist diesbezüglich auf die derzeit gelockerten Rahmenbedingungen zur Durchführung von Laboruntersuchungen und damit verbundene Fehlentwicklungen.
Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe, diese umfassen Bereiche der diagnostischen Medizin sowie der direkten Patientenbehandlung im haus- wie fachärztlichen und ebenso stationären Versorgungsbereich, betonen, dass man das Konzept der Nationalen Teststrategie und die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Testungen von Personen auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion unterstütze. Zudem habe die Coronapandemie „eine rasche wie pragmatische Reaktion auf die sehr dynamischen Erfordernisse, auch bei diagnostischen Tests“, erfordert.
Mit Sorge blicke man aber auf die damit verbundenen Fehlentwicklungen, insbesondere die Zulassung von Testzentren, deren Leitung und Organisation häufig nicht in (fach-)ärztlichen Händen liege. „Die Änderungen führen zu den bekannten Entwicklungen mit den Testzentren, die zu häufig unter weitgehendstem Verzicht auf (fach)-ärztliche Kenntnisse und Erfahrungen in der Infektionsdiagnostik arbeiten“, so die Experten in einem dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Statement.
Die fachärztlich (mit Facharztqualifikation in Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie bzw. Labormedizin) geleiteten Laboratorien in ambulanten wie stationären zugelassenen Einrichtungen würden sowohl über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen wie über ausreichende diagnostische Kapazitäten verfügen, um den medizinischen Bedarf an SARS-CoV-2-Diagnostik abzudecken.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe verweisen ausdrücklich auf die Bedeutung der interdisziplinären ärztlichen Kommunikation zur Indikationsstellung, Methodenauswahl, Befundinterpretation und Beratung, die „nur ärztlich im Sinne einer guten Medizin“ zum Wohle von Patienten und ebenso im Sinne von „Public health“ geleistet werden könne.
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