Patientenbeauftragte und Marburger Bund warnen vor Abbau von Arztstellen im Krankenhaus

Berlin – Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, und die erste Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Susanne Johna, warnen gemeinsam davor, Ärztestellen im Krankenhaus abzubauen.
„Im vergangenen Jahr der Pandemie haben wir deutlich erleben müssen, dass der Mangel an Pflegepersonal in Krankenhäusern erhebliche negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben kann“, erklärte Schmidtke. Es müsse aufgepasst werden, dasss sich diese Fehlentwicklung bei den Ärztinnen und Ärzten nicht wiederhole.
Die Krankenhausträger hätten sicherzustellen, dass die für die Versorgung notwendigen Stellen im ärztlichen Dienst auch tatsächlich besetzt seien, mahnte sie. Hintergrund sind die Streichung von ärztlichen Stellen in Häusern des privaten Klinikkonzerns Helios.
„Umfragen zeigen deutlich, dass das ärztliche Personal bereits vor der Coronaviruspandemie aufgrund von Personalmangel oder Überstunden vielfach am Rande der Überlastung tätig war“, erklärte Johna. Angesichts dieser Situation sei es zynisch und unverantwortlich, wenn in Helios-Kliniken womöglich aus finanziellen Gründen und trotz Bedarf Stellen von Ärztinnen und Ärzten nicht verlängert oder nachbesetzt würden.
Sie warnte davor, dass in den Kliniken nun noch weniger Zeit für die Behandlung bleibe und „im schlimmsten Fall die Patientensicherheit gefährdet sein könnte“, so die MB-Vorsitzende.
Der Stellenabbau bei Helios hatte schon in diesem Frühjahr für Empörung gesorgt. „Der übermäßige Abbau ärztlicher Stellen bei Helios ist unverantwortlich. Er gefährdet nicht nur die Versorgung der Patienten, sondern er schränkt sie ein und macht daraus ein Geschäftsmodell“, kritisierte der Präsident des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), Michael Weber, Mitte Mai.
Er fordert ein Eingreifen des Gesetzgebers: „Dort, wo die Gesundheit von Patienten durch Streben nach Gewinn gefährdet wird, muss der Gesetzgeber zum Schutz der Patienten und des ärztlichen Personals aktiv werden“, sagte er. Nötig seien daher gesetzliche Untergrenzen auch für das ärztliche Personal, so Weber.
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