Petitionsausschuss: Versand von E-Rezepten an „Stammapotheke“ von Patienten erwägen

Berlin – Einen Anspruch für Patientinnen und Patienten auf den direkten digitalen Versand eines elektronischen Rezepts (E-Rezept) von der ausstellenden Praxis zu einer Apotheke ihrer Wahl, fordert eine Petition. Diese Forderung fand die Unterstützung des Petitionsausschusses des Bundestags – heute verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, die entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen.
Wie der Petent schreibt, sei im Apothekengesetz derzeit ein Zuweisungsverbot enthalten, das möglicherweise darauf abziele, „Klüngelei“ und Vorteilsnahme zu verhindern. Seiner Beobachtung nach hätten jedoch viele Menschen eine „Stammapotheke“, die oft auch Medikamente nach Hause liefere, wenn ihnen der Weg in die Apotheke aufgrund von Krankheit und Behinderung sehr schwerfalle.
In der Eingabe wird daher gefordert, jedem Patienten den Versand der Rezeptdaten an seine Stammapotheke über einen sicheren Maildienst zu ermöglichen. Der Wunsch nach Weiterleitung könnte aus Sicht des Petenten einmalig schriftlich, unterzeichnet durch den Patienten oder dessen Bevollmächtigten, dokumentiert werden. Gleichzeitig sei ein jederzeit ausübbares Widerrufsrecht vorzusehen.
Der Petitionsausschuss bestätigte in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung die Annahme, dass die Sicherstellung der freien Apothekenwahl, zu der auch das Zuweisungs- und Makelverbot beitrage, dem Schutz der Patienten diene und intransparente Konstellationen der Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Ärzten verhindern solle.
„Die Integrität heilberuflicher Entscheidungen soll nicht durch wirtschaftliche Verflechtungen und sonstige unzulässige Kooperationen zwischen Apotheken und Ärzten beeinflusst werden“, so der Ausschuss.
Gleichzeitig könnten sich grundsätzlich durch die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens neue Möglichkeiten ergeben. Bei der Konzeptionierung neuer Versorgungswege seien Aspekte wie zum Beispiel Vereinfachungen für die Gesundheitsberufe und Versorgungskomfort gegen das erwähnte Schutzprinzip abzuwägen, hieß es.
Der Ausschuss hält der Vorlage zufolge die in der Eingabe enthaltenen Überlegungen für bedenkenswert. Mit dem Erwägungsbeschluss wird die Bundesregierung ersucht, „das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“.
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