Politik

„Pflege Ko-Pilot“ soll Pflegende zu Hause unterstützen

  • Mittwoch, 21. November 2018
/Peter Maszlen, stockadobecom
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Berlin – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat die Einführung eines „Pflege Ko-Piloten“ innerhalb der sozialen Pflegeversicherung vorgeschlagen. Dieser soll Pflegende im häuslichen Umfeld beraten, die gerade die Pflege eines Angehörigen begonnen haben – ähnlich wie bei der Unterstützung junger Eltern durch Hebammen, wie Westerfellhaus heute auf der Veranstaltung „Über­forderung in der häuslichen Pflege von Anfang an vermeiden“ in Berlin erklärte.

Pflegebedürftigkeit entstehe häufig ungeplant, sagte er. Und selbst, wenn heute schon gute Informationsmöglichkeiten beständen, gerieten viele Menschen doch unvor­bereitet in die Situation, einen Angehörigen zu pflegen. „Als junger Vater war ich froh, wenn mir unsere Hebamme gezeigt hat, wie ich mich verhalten soll, und ich war froh, einen Ansprechpartner zu haben, dem ich vertrauen kann“, sagte Westerfellhaus. Eine ähnlich vertrauensvolle Unterstützung im häuslichen Umfeld könnten „Pflege Ko-Piloten“ bei Fällen von Pflegebedürftigkeit leisten.

Westerfellhaus schlägt vor, dass „Pflege Ko-Piloten“ Pflegende und Pflegebedürftige aufsuchen, die erstmals in einen Pflegegrad eins bis fünf eingestuft wurden oder die bereits zu Hause gepflegt werden und deren Pflegesituation sich geändert hat. Neben pflegerelevanten Fachkenntnissen sollen die „Pflege Ko-Piloten“ auch ein psycho­soziales und beraterisches Wissen mitbringen. Es handle sich dabei also um einen eigenständigen Leistungserbringer mit einem spezifischen Qualifikationsprofil, wie der Pflegebevollmächtigte erklärte. Westerfellhaus betonte, dass es sich bei den „Pflege Ko-Piloten“ nicht um Mitarbeiter von Pflegekassen oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung handeln dürfe.

„Dieser präventive Ansatz würde bereits mittelfristig zu Einsparungen, vor allem durch geringere Krankheitskosten bei Pflegebedürftigen und Pflegepersonen, führen, die die Kosten des ,Pflege Ko-Piloten' deutlich übersteigen werden“, heißt es in einem Papier des Pflegebevollmächtigten. Zudem könne die Begleitung durch den „Pflege Ko-Piloten“ auch dazu beitragen, ein unangemessenes Verhalten in der häuslichen Pflege zu verhindern.

Gutachten zum Schutz von Pflegebedürftigen vor Gewalt vorgelegt

„Viele lassen sich darauf ein, einen Angehörigen zu pflegen, ohne zu wissen, was sie erwartet“, sagte Westerfellhaus. „Manche reagieren dann in den möglichen Konflikten anders, als sie es von sich erwartet hätten.“ Dann könne es zu Formen von verbaler und körperlicher Gewalt kommen.

In diesem Zusammenhang wurde auf der Veranstaltung ein Gutachten zu Rechtsschutzpotenzialen bei Versorgungsmängeln in der häuslichen Pflege alter Menschen vorgestellt, das noch von Westerfellhaus´ Amtsvorgänger Karl-Josef Laumann in Auftrag gegeben worden war. Darin ging es um die Frage, ob die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen den Schutz des versorgungsabhängigen Menschen in häuslicher Pflege bereits in hinreichender Weise gewährleisten oder nicht.

Die Gutachter legen 16 Empfehlungen vor, darunter die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Pflege im Gesetz, die Durchführung einer bundesweiten Informations­kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedeutung und Heraus­forderungen häuslicher Pflege sowie eine Förderung der Inanspruchnahme entlastender Hilfen.

„Eine wesentliche Rolle bei der Verhinderung von Überforderung spielen entlastende Hilfen“, heißt es in dem Gutachten. „Das betrifft gerade auch die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.“ Angebote dieser Art seien zum Teil unbe­kannt, zum Teil würden sie trotz bestehender Bedarfslage aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch genommen.

Dieser Sachlage müsse durch allgemeine und individuelle Pflegeberatung sowie durch Öffentlichkeitsarbeit entgegen gewirkt werden. Hemmschwellen zur Inanspruchnahme von entlastenden Hilfen müssten abgebaut werden, damit möglichst in jedem Einzelfall der richtige „Pflegemix“ aus Angehörigen, ehrenamtlich Pflegenden, professionellen Pflegekräften und technischen Hilfsmitteln erreicht werden könne.

Weitere Empfehlungen umfassen die Integration der Thematik „Gewaltfreiheit der häuslichen Pflege“ in die bestehenden Beratungen, Pflegekurse und Pflegeberatungs-Richtlinien sowie die Erfassung von Daten über Gewalt in der häuslichen Pflege.

fos

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