Politik

Pflegebudget sorgt weiter für Diskussionen

  • Mittwoch, 25. Februar 2026
/ATRPhoto, stock.adobe.com
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Berlin – Um die Frage, ob das Pflegebudget sachgerecht von den Krankenhäusern abgerechnet wird, gibt es seit Monaten Streit. Die Politik wollte das prüfen und gesetzlich nachbessern. Erste Vorschläge liegen dazu zwar auf dem Tisch, aber sie sind offenbar noch nicht politisch geeint. Die Kliniken drängen unterdessen darauf, das Pflegebudget auszuweiten, was wiederum bei den Krankenkassen auf Widerstand stoßen.

Das Pflegebudget im Krankenhaus wurde 2020 eingeführt. Im Kern können die Krankenhäuser dadurch ihre Pflegepersonalkosten unmittelbar an die Krankenkassen weiterreichen. Die Ausgaben dafür sind in den vergangenen Jahren seither deutlich angewachsen.

„Das Pflegebudget in seiner jetzigen Form hat seine politischen Ziele erreicht. Seit der Herauslösung der Pflege aus den Fallpauschalen sind deutlich mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern beschäftigt“, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Aus seiner Sicht muss es darum gehen, „das Pflegebudget zukunftsfest zu machen“.

Die DKG schlägt deshalb vor, das Prinzip der Selbstkostendeckung beizubehalten, es jedoch am objektiv ermittelten Bedarf auszurichten. Grundlage sollte aus Sicht der DKG die seit 2024 verbindliche Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) sein. Diese verpflichtet Kliniken, den Pflegebedarf auf Normalstationen anhand definierter Kategorien zu erfassen.

„Ein daran ausgerichtetes Finanzierungssystem würde standortbezogen nur das Maß an Pflege refinanzieren, das sich aus einer objektiven Bedarfsbemessung ergibt. Eine darüber hinausgehende Finanzierung für pflegefremde Aufgaben wäre damit faktisch ausgeschlossen“, sagte Gaß. Zugleich würde sichergestellt, dass im Zuge der Krankenhausreform Pflegekräfte dorthin gelenkt werden, wo sie tatsächlich gebraucht werden – und nicht am Bedarf vorbei gebunden bleiben.

„Zurzeit können alle Krankenhäuser so viele Pflegekräfte rekrutieren, wie sie finden, ohne dass es einen Bezug zum tatsächlichen Bedarf gibt“, erklärte Gaß. Gut ausgestattete Standorte zögen dadurch immer mehr Personal an, während andere Einrichtungen im Wettbewerb zurückfielen. Auch die Alten- und ambulante Pflege gerieten ins Hintertreffen.

Kritik an Änderungsantrag der Koalition

Den aktuellen Änderungsantrag der Koalition, der derzeit auch zwischen Union und SPD intensiv diskutiert wird, bewertet die DKG kritisch. Er sieht vor, Kosten für Tätigkeiten, die nicht unmittelbar der Patientenversorgung dienen – etwa hauswirtschaftliche, logistische oder administrative Aufgaben – künftig aus dem Pflegebudget auszuschließen.

„Das ignoriert die Realität im Klinikalltag“, warnte Gaß. Pflegekräfte verbrächten im Durchschnitt mehrere Stunden täglich mit Dokumentation. Vieles sei davon zwar Pflegedokumentation und damit auch aus dem Pflegebudget zu finanzieren, aber auch die Planung des Personaleinsatzes bei Ausfällen und Ähnlichem gehöre dazu.

Auch bei Ernährung, Mobilisation oder logistischen Abläufen seien Pflegekräfte integraler Bestandteil der Versorgung. Diese Tätigkeiten ließen sich weder trennscharf definieren noch minutengenau herausrechnen. „Das wäre ein bürokratischer Wahnsinn, der am Ende mehr Kosten verursacht, statt sie zu senken“, so Gaß.

Zudem lasse der Gesetzgeber außer Acht, dass im Zuge der Reform auch Standorte, die verkleinert werden, weiterhin jede Pflegekraft über das bestehende Pflegebudget finanzieren könnten. Es drohe eine Fehlverteilung: Ärzte könnten an größere oder spezialisierte Häuser wechseln, Pflegekräfte jedoch nicht. „Dann hätten wir an einem Standort zu viel Personal und an einem anderen zu wenig – das würde die gesamte Krankenhausreform torpedieren.“

Krankenkassen in Sorge

Die Krankenkassen befürchten, dass der Vorschlag der DKG zu weiteren Mehrkosten führen wird. Die Forderung, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen Planbedarf an Pflegekräften nach einer weiterentwickelten Pflegepersonalregelung 2.0 finanziert, „lehnen wir ab“, sagte Boris von Maydell, Vorstandsvertreter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Es bedeute im Ergebnis, dass Krankenkassen Pflegepersonal auch dann bezahlen müssten, wenn es gar nicht real vorhanden sei. „Unter anderem, weil viele Krankenhäuser die Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen, die eine Patientengefährdung vermeiden sollen, nicht einhalten“, so von Maydell.

Zudem schaffe eine pauschale Finanzierung eines Planbedarfs Fehlanreize und könnte im Sinne der Gewinnmaximierung dazu verleiten, Personal abzubauen. „Der DKG-Vorschlag steht einer bedarfsorientierten Personalplanung fundamental entgegen und führt perspektivisch voraussichtlich sogar zu Mehrkosten von mehreren Milliarden Euro jährlich“, so der Kassenvertreter.

Pflegebudget setzt Fehlanreize

Von Maydell betonte, dass sich bereits heute zeige, dass das Pflegebudget erhebliche Fehlanreize setze. Die Pläne der Koalition, klarzustellen, welche Aufgabe über das Pflegebudget abrechenbar sind, geht ihm nicht weit genug. „Wir fordern stattdessen, das Pflegebudget perspektivisch um die ungerechtfertigten Kostensteigerungen der letzten Jahre zu bereinigen und wieder in die Fallpauschalensystematik zurückzuführen.“

Mit der Einführung des Pflegebudgets sind die Kosten für das Pflegepersonal von 15 Milliarden auf 22,6 Milliarden Euro und die Anzahl der Pflegevollzeitkräfte von 331.000 auf 372.000 angestiegen (2020 bis 2024). Ohne die Regelung des Pflegebudgets wäre es nach Angaben des vdek zu einem Ausgabenstieg von 3,6 Milliarden anstatt der 7,6 Milliarden Euro gekommen.

may

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