Pflegekammer Niedersachsen beschließt Beitragsfreiheit

Hannover – Die niedersächsische Pflegekammer ist für ihre Mitglieder künftig beitragsfrei. Nach einem Tauziehen mit dem Sozialministerium über die praktische Umsetzung stimmte die Kammer auf ihrer Versammlung heute für die Beitragsfreiheit ab 2020 und die Folgejahre.
Wie die Kammer mitteilte, konnte wegen der noch nicht erfolgten Finanzierungszusage der Landesregierung die Rückerstattung der Beiträge für 2019 und 2018 noch nicht beschlossen werden. Die Kammer zeigte sich aber zuversichtlich, die Rückerstattung demnächst in die Wege leiten zu können.
Die Pflegekammer wurde 2017 gegründet. Alle rund 90.000 Pflegekräfte in Niedersachsen mussten ihr pflichtweise beitreten. Der Ärger um die Kammer entfachte sich vor allem an der Frage der Beiträge, bei deren Erhebung es vielfältige Pannen gab.
Der Landtag sicherte daraufhin im Herbst eine Finanzierung der Kammer zu, damit auf Beiträge verzichtet werden kann. Im Hintergrund gibt es aber in Teilen der Kammer Unwillen, sich finanziell von der Landesregierung abhängig zu machen. Dies sei eine Bevormundung, die eine selbstverwaltete Kammerarbeit beeinträchtige.
Unterdessen hat das Sozialministerium entschieden, dass eine nach einem Hackingverdacht unterbrochene Onlinebefragung zur Zukunft der Pflegekammer neu gestartet wird. Obwohl nur eine geringe Zahl von Fragebögen von Pflegekräften möglicherweise manipuliert wurde, sei eine Fortsetzung der Befragung keine Option, sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) heute in Hannover.
Dabei ließ sie offen, ob die von der Pflegekammer als missverständlich kritisierte Kernfrage zu Zukunft der Kammer neu formuliert wird. Beim Neustart der Befragung werde man sich noch einmal intensiv mit der Kritik an der Gestaltung des Fragebogens und der Frage zur Zukunft der Kammer auseinandersetzen, sagte Reimann.
Wegen ihres zögerlichen Umgangs mit der anhaltenden Krise bei der Kammer forderte die Opposition bereits den Rücktritt Reimanns. „Der politische Konflikt um die Pflegekammer hat in Niedersachsen ein unverhältnismäßiges Ausmaß angenommen und muss endlich beendet werden“, erklärte Reimann.
Wie das Ministerium mitteilte, hatte sich der Hackingverdacht nicht bestätigt. So habe das Unternehmen Kienbaum Consultants, das vom niedersächsischen Sozialministerium mit der Evaluation der Pflegekammer beauftragt worden sei, in seiner Untersuchung festgestellt, dass es keinen Hackerangriff auf das Befragungsportal gab. Auch habe es kein Datenleck gegeben, durch das personenbezogene Daten von Befragten in die Hände Dritter gelangen konnten.
Allerdings sei es aufgrund eines technischen Fehlers in der vom Dienstleister UZ Bonn genutzten Befragungssoftware dennoch möglich gewesen, dass Dritte unter bestimmten Voraussetzungen in den Fragebogen einer zufälligen anderen Sitzung gelangen konnten, ohne über einen gültigen Zugangscode zu verfügen, hieß es weiter. Nach Angaben des UZ Bonn seien insgesamt 59 von rund 7.000 Fragebögen von einer solchen Mehrfachnutzung eines Codes betroffen gewesen.
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