Pflegekammer Niedersachsen setzt Land Frist für Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge

Hannover – Die niedersächsische Pflegekammer möchte für die Rückzahlung der umstrittenen Mitgliedsbeiträge der vergangenen beiden Jahre keinen Kredit aufnehmen.
Deswegen habe sie der niedersächsischen Landesregierung eine Frist bis zum 30. September für die Bewilligung des zugesicherten Landeszuschusses gegeben, teilte die Kammer gestern mit. Insgesamt geht es um 4,8 Millionen Euro.
Außerdem forderte die Kammer das Land auf, die für 2020 zugesicherten sechs Millionen Euro für die Kammer bis zum 31. Juli zu bewilligen. Die 2017 gegründete Kammer vertritt die rund 90.000 Pflegekräfte in Niedersachsen.
Vorgestern hatte die Pflegekammer zwar die Abschaffung der Mitgliedsbeiträge für 2020 und die Folgejahre beschlossen. Wegen der noch nicht erfolgten Finanzierungszusage des Landes konnte die Rückerstattung der Beiträge für 2018 und 2019 aber noch nicht eingetütet werden.
An den Beiträgen für die vergangenen Jahre hatte sich der meiste Ärger um die Kammer entfacht. Der Landtag hatte daher im Herbst eine dauerhafte Finanzierung der Kammer aus Landesmitteln beschlossen.
Wie die Kammer gestern erneut betonte, will sie grundsätzlich unabhängig von staatlichen Weisungen eine eigenständige Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft führen.
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