Politik

Pharmaskandal: Landesamt untersagt Lunapharm erneut Betriebserlaubnis

  • Dienstag, 7. August 2018
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Potsdam – Das im Zentrum des Pharmaskandals in Brandenburg stehende Unter­nehmen Lunapharm darf weitere sechs Monate nicht handeln. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erließ gestern einen Bescheid zum Ruhen der Herstellungs- und Großhandelserlaubnis, wie das Gesundheits- und Sozialministerium in Potsdam mitteilte. Weitere Tätigkeiten wurden untersagt, hieß es. In der „ausführlichen Darstellung der Tatsachen“ werde belegt, dass sich die Firma „als unzuverlässig erwiesen hat“.

Das Unternehmen soll in Griechenland gestohlene Krebsmedikamente an Apotheken in mehreren Bundesländern ausgeliefert haben. Es besteht der Verdacht, dass die Medikamente vielleicht falsch gelagert und so unwirksam wurden. Nachgewiesen ist dies aber bisher nicht. Das Landesamt zeigte zudem zwei Mitarbeiter wegen Bestechlichkeit an. Die Behörden waren trotz Hinweisen zunächst nicht eingeschritten. Deshalb steht Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) unter Druck.

Bescheid aufgehoben und neu erlassen

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hat das Landesamt zunächst gestern einen Widerspruchsbescheid erlassen. Damit sei der Widerruf der Betriebserlaubnis vom 20. Juli aufgehoben worden. Dies sei aus Sicht des Landesamtes nötig gewesen, da die Begründungen des Bescheids „nicht umfassend genug waren und somit einer rechtlichen Überprüfung nicht standgehalten hätten“, erklärte das Ministerium.

Lunapharm hatte gegen diesen ersten Bescheid des Landesamtes geklagt. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte am vergangenen Freitag angekündigt, noch in dieser Woche in einem Eilverfahren über die Betriebserlaubnis zu entscheiden.

Als Gründe für zunächst den Widerruf des ersten Bescheids und dann den erneuten Bescheid zum Ruhen der Betriebserlaubnis an einem Tag nannte das Ministerium den „enormen zeitlichen Druck bei der Erstellung des Bescheides vom 20. Juli“. Zudem habe das Landesamt inzwischen „neue Anhaltspunkte für eine auf neue Tatsachen gestützte Begründung“ gesammelt.

Die Anordnung zum Ruhen der Betriebserlaubnis stelle zudem einen milderen Eingriff als der Widerruf der Erlaubnisse dar. Er habe aber die gleiche Folge, dass die Firma zunächst nicht mehr handeln dürfe. In diesen sechs Monaten könne geprüft werden, „ob sich zum Beispiel im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft der Verdacht auf Hehlerei bestätigt oder ob Lunapharm in die kriminellen europaweiten Machenschaften verstrickt ist“.

Unterdessen könnte der juristische Streit zwischen der brandenburgischen Arzneimittelaufsicht und Lunapharm weitergehen. Bislang liege dem Verwaltungsgericht Potsdam nur die Mitteilung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit vor, wonach die von Lunapharm angefochtene Aufhebung der Betriebserlaubnis vom Amt zurückgezogen worden sei, sagte ein Gerichtssprecher heute. Er wies darauf hin, dass sich Lunapharm aber auch gegen den neuen Bescheid wenden könnte. Vom Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

dpa

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