Pharmazeutische Dienstleistungen: Nur Bruchteil der Finanzmittel ausgeschüttet

Berlin – Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken werden bislang nur im eher geringen Ausmaß erbracht. Dies geht aus Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.
Demnach wurden beispielsweise im zweiten Quartal 2023 etwa 4,5 Millionen Euro für entsprechende Leistungen ausgeschüttet. Diesen Ausschüttungen standen quartalsweise Einnahmen des Fonds von circa 38 Millionen Euro gegenüber.
Zum Hintergrund: Pharmazeutische Dienstleistungen können von Apotheken gemäß entsprechender Regelungen im 2020 beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) erbracht werden. Zur Finanzierung dient nach der Arzneimittelpreisverordnung ein Zuschlag auf von den Apotheken abgegebene verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel, der seit dem vierten Quartal 2021 in einen Fonds gezahlt wird.
Das BMG verweist darauf, dass durch die für bestimmte Dienstleistungen erforderliche Qualifizierung von Leistungserbringern mit einer längeren Anlaufphase zu rechnen sei. Derzeit würden etwa 30 Prozent der Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erbringen – mit steigender Tendenz.
Da die Festlegung pharmazeutischer Dienstleistung grundsätzlich eine gesetzliche Aufgabe der Selbstverwaltung darstelle, so betont das BMG, bestehe auch die Möglichkeit, dass Apothekerschaft und GKV-Spitzenverband weitere pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren und damit die vorhandenen finanziellen Mittel besser nutzen.
Da dies etwa im Bereich der Prävention bislang nicht erfolgt ist, erwäge man aktuell, weitere pharmazeutische Dienstleistungen zur Prävention und Früherkennung bestimmter Erkrankungen gesetzlich vorzugeben.
In einem im Dezember vom BMG vorgestellten Eckpunktepapier heißt es dazu, Apotheken sollen „verstärkt in die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden, etwa durch die Etablierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen oder eine stärkere Einbeziehung in entsprechende Check-up-Untersuchungen“.
Bislang umfassen die Dienstleistungen neben einer standardisierten Risikoerfassung von zu hohem Blutdruck unter anderem eine Medikationsberatung bei Polymedikation, die pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten sowie bei oraler Antitumortherapie.
Der BKK Dachverband hatte kürzlich vorgeschlagen, den Fonds aufzulösen und die entsprechenden Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechenbar zu machen. Bislang würden die bestehenden Möglichkeiten zu wenig genutzt: Insbesondere in ländlichen Regionen könnten pharmazeutische Dienstleistungen die Versorgung verbessern helfen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: