Ärzteschaft

Ärzte beklagen fehlende Aussagen zu Finanzierung von Gesetzen

  • Donnerstag, 30. Mai 2024

Berlin – Dass die Kosten im Gesundheitswesen angesichts der alternden Bevökerung steigen, ist schon fast eine Binsenweisheit. Mehrere Kassenärztliche Vereinigung (KV) drängen auf ehr­liche Antworten von der Politik, wie die damit verbundenen Probleme angegangen werden sollen.

Die Vorsitzende der KV Brandenburg (KVBB), Catrin Steiniger, betrachtet es als positiv, dass die hausärztliche Versorgung endlich voll finanziert werden soll, wie es das Bundeskabinett mit dem Gesundheitsversorgungs­stärkungsgesetz (GVSG) beschlossen hat.

Das Vorhaben werde aber durch den Zusatz im Entwurf konterkariert , dass es zu keinen Mehr- oder Minder­aus­gaben in der GKV kommen solle. „Das wird nicht funktionieren.“ Die grundlegende Frage der Finanzierung bleibe damit unbeantwortet.

Der Gesetzentwurf des GVSG suggeriere – ganz im Sinne eines nie enden wollenden Leistungs- und Geld­stroms – alle zufriedenzustellen, hieß es aus der KV Berlin. „Und jetzt passiert das Märchenhafte: das Gesetz soll laut Entwurf ohne Mehr- oder Minderausgaben auskommen.“

Für die KV Berlin ist klar, dass die Kosten steigen werden. Und nicht nur das. Zukünftig sei zu befürchten, dass durch den gesellschaftlichen Wandel – Alters- und Krankheitsentwicklung – und den Anstieg der Teilzeitbe­schäftigung tatsächlich deutlich weniger Geld in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehen werde. Das würden insbesondere die Fachärztinnen und Fachärzte zu spüren bekommen.

„Wir erwarten von der Politik eine ehrliche und transparente Kommunikation darüber, wie gesamtgesell­schaftlich mit diesem Fakt und den immer weiter steigenden Kosten umzugehen ist“, so die KV Berlin. Es brauche nun klare Regeln für eine zukünftige Patientensteuerung und eine völlig neue Versorgungsplanung.

Die Vertreterversammlung der KV Sachsen-Anhalt betonte in einer Resolution, das Ziel, die hausärztliche Versorgung durch eine Entbudgetierung dieser Leistungen zu stärken, sei sehr zu begrüßen.

Allerdings könne es durch die geplante Veränderung der Abrechnungssystematik zu erheblichen Honorarum­verteilungen zwischen den Ärzten kommen, so dass die gewünschten positiven Wirkungen konterkariert würden. Auch müsse die in diesem Gesetzentwurf fehlende Entbudgetierung der fachärztlichen Leistungen schnell folgen.

Die Vertreterversammlung der KVSA den Gesetzgeber unter anderem auf, für gleiche Spielregeln von Praxen und Kliniken zu sorgen. Auch müssten alle erbrachten haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Leistungen vollständig vergütet werden.

EB

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