Politik

Projekt für besseres Entlassmanagement gefördert

  • Donnerstag, 8. Dezember 2016

Berlin – Ein neues Projekt „Entlassmanagement“ des AQUA Instituts, des Deutschen Krankenhausinstituts und des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK) soll Versorgungslücken zwischen stationärer und ambulanter Behandlung schließen. Der Innovationsfonds wird das Vorhaben mit rund 748.000 Euro fördern. Das Projekt gehört zu den 62 geförderten Projekten zur Versorgungsforschung. Bislang hat der G-BA diese noch nicht offiziell bekannt gegeben.

„Ziel ist die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung von Patienten mit erhöhtem nachstationären Versorgungsbedarf“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. Instrumente dafür sollen laut Knieps ein „standardisierter Datenaus­tausch“ und „direkte Kommunikation zwischen Krankenhäusern, Kostenträgern und nach­sorgenden Leistungserbringern“ sein.

Das Besondere an dem Modell ist aber nicht nur die bessere Kommunikation aller an der Versorgung beteiligten Ärzte und übrigen Gesundheitsdienstleistern. Vielmehr soll in dem Projekt ein Vorhersagemodell erprobt werden, dass auf Patienteninformationen und Rou­tinedaten der Krankenkassen zurückgreift. Daraus soll der poststationäre Behand­lungs­bedarf nach einem Krankenhausaufenthalt automatisch eingeschätzt und entspre­chende Maßnahmen eingeleitet werden.

„Damit unterstützt das Prognosemodell gezielt das Entlass- und Fallmanagement von Krankenhäusern und Krankenkassen“, hoffen die Projektteilnehmer. Beginnen wollen sie damit im Frühjahr 2017. Schon zur Jahresmitte 2018 sollen erste Projektergebnisse vor­liegen.

Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus hat auch der Gesetzgeber im Fokus. Laut dem sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz müssen Kliniken in einem Entlassplan die medizinisch unmittelbar erforderlichen An­schluss­­leistungen festlegen. Details dazu sollten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft festlegen.

Die Detailregelungen kamen aber erst nach einem Schiedsspruch im Herbst 2016 zu­stan­­de. Sie sehen neben Entlassbrief und Medikationsplan vor, dass die Kliniken auf allen Verordnungen eine sogenannte lebenslange Arztnummer sowie eine Betriebs­stät­ten­nummer (BSNR) angeben. Die Regelung soll ab Juli 2017 gelten.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung