Prozess um Datenklau im Bundesgesundheitsministerium beginnt im Januar

Berlin – Die Mühlen der Strafjustiz in Berlin mahlen langsam. Das liegt vor allem an einer andauernden Unterbesetzung, die dafür verantwortlich ist, dass Nicht-Haftsachen warten müssen. Das gilt auch für diverse Verfahren im Gesundheitswesen. In eines davon kommt nun Bewegung.
Am 4. Januar 2018 um 9 Uhr will sich die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin erstmals mit der Affäre des „Datenklaus“ im Bundesgesundheitsministerium befassen, wie Landgerichtssprecherin Lisa Jani auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes erklärte. Anberaumt sind zehn Hauptverhandlungstage.
Anklage erhoben wurde wegen Ausspähens von Daten und Vergehens nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Beschuldigte sind Christoph H. und Thomas B., ehemals Pressesprecher der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. In dem Fall soll IT-Experte H., der seit 2008 für das Gesundheitsministerium arbeitete, Daten für B. gestohlen haben. Das Verfahren (Az. 501-39/13) war seit dem 16. Dezember 2013 beim Landgericht anhängig.
Unklar bleibt nach wie vor, wie es mit dem Verfahren gegen die ehemaligen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin weitergeht. Die 28. Große Strafkammer muss sich mit Untreuevorwürfen gegen Angelika Prehn, Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke sowie Jochen Treisch, ehemaliger Vorsitzender der Vertreterversammlung, befassen.
Der 2. Strafsenat des Kammergerichts hatte die Anklage (Az. 2 Ws 298/14 – 161 AR 16/14) zur Hauptverhandlung vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin zugelassen. Landgerichtssprecherin Jani erklärte, wegen vorrangiger Haftsachen könne keine Prognose getroffen werden, wann das Verfahren terminiert werden könne.
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