Schwangerschaftsabbrüche: Liste mit Ärzten online

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat auf ihrer Internetseite eine Liste veröffentlicht, welche Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Darauf hat die BÄK hingewiesen. Die Liste wird auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.familienplanung.de veröffentlicht und gemeinsam monatlich aktualisiert.
Hintergrund der Liste ist eine Ergänzung des Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, die Bundestag und Bundesrat in diesem Jahr beschlossen haben. Demnach dürfen Ärzte und Kliniken öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ohne aber näher ins Detail zu gehen. Dafür muss an öffentliche Stellen wie die Bundesärztekammer verwiesen werden. Diese müssen eine Liste führen, die stetig aktualisiert wird.
„Die Neuregelung des Strafgesetzparagrafen 219a schafft die für alle Beteiligten dringend notwendige Rechtssicherheit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Diese Liste helfe Frauen in Notlagen bei der Suche nach ärztlicher Hilfe in ihrer Nähe.
Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen können die Aufnahme in die Liste online beantragen. Ein mehrstufiger Registrierungs- und Verifizierungsprozess soll dabei die sicherstellen, dass alle Angaben korrekt sind. Nutzer des elektronischen Arztausweises haben die Möglichkeit, sich mit dessen Hilfe nach der Onlineregistrierung elektronisch anzumelden. Alle anderen Ärzte erhalten die Anmeldeunterlagen nach der Onlineregistrierung auf dem Postweg.
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