Prüfer-Storcks will Budgetierung auf den Prüfstand stellen

Berlin – Um die ambulante Versorgung der Patienten zu verbessern, muss unter anderem das Honorierungssystem der Vertragsärzte modernisiert werden. Das erklärte die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) bei der Konferenz „Ausgezeichnete Gesundheit 2018“, die der Tagesspiegel gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) heute in Berlin veranstaltete.
Die Quartalsorientierung der vertragsärztlichen Vergütung sei hinderlich für eine gute Versorgung, sagte Prüfer-Storcks. Sie sprach sich dafür aus, dass sich das Honorar der niedergelassenen Ärzte künftig aus einer morbiditätsorientierten Pauschale, einer Konsultationspauschale und einer Einzelleistungsvergütung zusammensetzen sollte.
„In diesem Zusammenhang gehört dann auch die Budgetierung auf den Prüfstand“, erklärte die Gesundheitssenatorin. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, eine wissenschaftliche Kommission einzusetzen, die bis Ende 2019 ein Gutachten über eine mögliche Reform von Einheitlichem Bewertungsmaßstab und der Gebührenordnung für Ärzte erstellen soll.
Prüfer-Storcks bekräftigte zudem den Willen der möglichen zukünftigen Koalitionäre, mehr für eine sektorenübergreifende Versorgung zu tun. „Die Erfolge in diesem Bereich sind ernüchternd“, sagte die Gesundheitssenatorin. Daran hätten weder die Förderung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung noch die Selektivverträge oder das Belegarztwesen etwas geändert. „Wir müssen dafür sorgen, dass die sektorenübergreifende Versorgung zum Regelangebot wird“, erklärte Prüfer-Storcks.
Um entsprechende Modelle zu erproben, hätten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag auf eine Entfristung des Innovationsfonds geeinigt. Jährlich stünden dafür 200 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe in den kommenden zwei Jahren Vorschläge zur Zukunft der ambulanten und stationären Versorgung entwickeln. Auf dem Prüfstand stehen demnach die Bedarfsplanung, die sektorenübergreifende Honorierung, die Verschlüsselung von Diagnosen sowie die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) würden in die Beratungen miteinbezogen, sagte Prüfer-Storcks: „Unsere Vorstellungen überschneiden sich in vielen Punkten.“
Hessisches Modell der Partnerpraxen findet großen Anklang
Die Veranstaltung von Tagesspiegel und Zi zielte darauf, exzellente Beispiele aus der ambulanten Versorgung vorzustellen, die das Publikum nach einer Kurzvorstellung bewerten konnte. Unter anderem ging es dabei um Reformen der Notfallversorgung. Als Publikumssieger ging das Projekt „Partnerpraxen“ der KV Hessen hervor, das deren Stellvertretender Vorsitzender Eckhard Starke vorstellte.
Die Idee sei, dass Partnerpraxen in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus Patienten tagsüber kurzfristig eine Alternative zur Behandlung in der Notaufnahme des Krankenhauses anbieten, sagte Starke. Die Praxen versorgten in Absprache mit der Klinik die weniger dringenden Fälle. Auch der Rettungsdienst könne diese Praxen direkt anfahren. Das entlaste die Krankenhausambulanzen und spare den Krankenkassen Geld. „Außerdem haben wir die Hoffnung auf einen Lerneffekt bei den Patienten“, sagte Starke.
Zu Beginn der Veranstaltung hatte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, noch einmal auf das hohe Niveau der vertragsärztlichen Versorgung verwiesen. „Die Versorgung ist gut“, sagte Gassen. Die Patienten hätten die freie Arztwahl, es gebe keinen Selbstbehalt beim Zugang zum Arzt, und die Patienten gingen sicher, auf Facharztniveau versorgt zu werden. Allerdings gebe es nichts Gutes, das man nicht verbessern könne, meinte Gassen mit Blick auf die Notfallversorgung. Mit der Veranstaltung von Tagesspiegel und Zi wollten KBV und KVen darauf hinweisen, dass sich „im Land einiges tut, das zeigt, wie gut die Selbstverwaltung funktioniert“.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: