Psychische Belastung fällt bei Gefährdungsbeurteilung oft unter den Tisch

Stuttgart – Psychische Belastungen am Arbeitsplatz fallen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung oft durchs Raster. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Dekra unter rund 300 mittelständischen Betrieben ergeben. Demnach führen nur vier von zehn Unternehmen (41 Prozent) eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen für die Beschäftigten durch.
Tendenziell sind sich mittlere und größere Betriebe den Risiken psychischer Belastungen dabei offenbar deutlicher bewusst als kleine Unternehmen: während 73 Prozent der befragten Mittelständler mit 250 bis 500 Mitarbeitern laut Umfrage eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen für die Beschäftigten vornehmen, gaben das lediglich 37 Prozent der Kleinbetriebe (mehr als 50 Mitarbeiter) an.
Unternehmen, die für alle Arbeitsplätze eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, haben überdurchschnittlich häufig auch eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen für die Beschäftigten vorgenommen.
„Chronischer psychischer Stress kann sich individuell sehr unterschiedlich auswirken. Die Folgen können Burnout, Depression oder Rückenleiden sein – dies sind die Gründe für die längsten krankheitsbedingten Fehlzeiten von Mitarbeitern“, warnte Karin Müller, Leiterin des Bereichs „Mensch & Gesundheit“ bei der Dekra. Auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen wachse dadurch.
Die Fehlzeiten aufgrund von psychischen Belastungen nehmen bundesweit zu: Laut dem AOK-Fehlzeitenreport 2018 ist die Häufigkeit von Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen zwischen 2007 und 2017 um 67,5 Prozent angestiegen. Außerdem führen diese Erkrankungen zu besonders langen Ausfallzeiten. Mit durchschnittlich 26 Krankheitstagen je Attest dauerten sie 2017 mehr als doppelt so lange wie eine durchschnittliche Krankschreibung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: