Psychotherapeuten behandeln bedarfsgerecht

Berlin – 77 Prozent der Therapien von Kassenpatienten werden mit maximal 24 Sitzungen erbracht. Das ergab eine Analyse von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Psychotherapeutenverbände weisen darauf hin, dass Psychotherapie damit angemessen eingesetzt wird.
Ulrike Böker, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), und Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) untersuchten die pseudonymisierten Daten von 462.635 Versicherten, die 2018 mindestens eine Leistung im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie erhielten. Die Analyse ist vor kurzem im Deutschen Ärzteblatt – PP erschienen.
„Die Kontingente sind bedarfsgerecht und werden von Psychotherapeutinnen und -therapeuten verantwortungsvoll genutzt“, erklärten die Studienautoren in einer Pressemitteilung. Das Ergebnis sei eindeutig: Psychotherapeuten behandelten so lange wie es notwendig sei.
Die vorgegebenen Kontingente würden nicht regelhaft ausgeschöpft. „Schon die Vorgängerstudie von 2014 zeigte ähnliche Ergebnisse“, berichtet Hentschel. Mit 30 Prozent werde ein nicht unerheblicher Teil der Therapien schon innerhalb der Kurzzeittherapie (KZT) 1 oder in der Akutbehandlung erfolgreich beendet.
Mit 49 Prozent zeigt in der Analyse fast die Hälfte der Patienten vier oder mehr gesicherte Diagnosen aus dem F-Kapitel der ICD-10 – Psychische und Verhaltensstörungen. Bei 37 Prozent sind es zwei oder drei Diagnosen.
„Komorbidität ist die Regel. Die Patienten in der ambulanten Psychotherapie sind also keine ‚leichten Fälle‘“, erklärt Ulrike Böker. Die Zahlen widerlegten somit Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Psychotherapeuten würden lieber „leichte Fälle über längere Zeit“ behandeln, so die bvvp-Vorständin.
Darüber hinaus zeigt die Analyse, dass 74 Prozent der Patienten die psychotherapeutische Sprechstunde und die sich anschließenden probatorischen Sitzungen bei dem-/derselben Psychotherapeuten wahrnehmen, also nicht wechseln.
„Damit ist in vielen Fällen mit Beginn der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Kontinuität des Behandelnden und der Behandlung gegeben“, betonte der DPtV-Vorsitzende Hentschel.
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