Bundesrat will zahlreiche Änderungen an Warkens Einsparplänen erreichen

Berlin – Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt im Bundesrat nicht auf Gegenliebe. Das zeigen zahlreiche Änderungsempfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Die Länderkammer hat sich im Plenum noch nicht mit den Empfehlungen befasst.
Die 66 Seiten des Gesundheitsausschusses sind gefüllt mit Streichlisten am Kabinettsentwurf der Bundesregierung aus Union und SPD. Das Signal: Die Einsparungen bei Kliniken und in der ambulanten Versorgung gehen weit über das hinaus, was die Länderkammer aus Sicht des Ausschusses mittragen sollte.
Der Haken: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das bedeutet, die Chancen, dass sich die Länderkammer mit ihren Vorschlägen durchsetzen wird – vorausgesetzt, der Bundesrat würde die Anträge des Gesundheitsausschusses positiv bescheiden – eher gering sind. Am Ende bleibt der Länderkammer noch der Vermittlungsausschuss als Einflussmöglichkeit.
In der Beschlussvorlage wird für den stationären Bereich unter anderem eine Streichung der geplanten Regelung zur Umkehr der Meistbegünstigungsklausel empfohlen. Künftig soll laut dem Spargesetz bei der Vereinbarung des Veränderungswerts – die Obergrenze für den Anstieg der Landesbasisfallwerte – eigentlich der jeweils niedrigere Wert von Veränderungsrate und Orientierungswert maßgeblich sein, statt wie bislang andersherum.
Auch die geplante Anpassung, nach der bei der Ermittlung der Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 eine Minderung von jeweils einem Prozentpunkt zu berücksichtigen ist, soll wegfallen.
„Kein geeignetes Instrument zur Dämpfung der Ausgabendynamik im Krankenhausbereich“ stelle die im Gesetz enthaltene Erhöhung der Prüfquoten dar. Es gebe keine überzeugenden Belege, dass das Prüfquotensystem nachhaltige Kosteneinsparungen bei gleichzeitiger Qualitätssicherung liefere, hieß es.
Gestrichen werden sollen außerdem die geplanten Regelungen zur Deckelung des Pflegebudgets und der nur noch anteiligen Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Die Maßnahme drohe zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu führen und berge langfristig das Risiko eines Abbaus von Pflegepersonal.
Der Krankenhausbereich soll laut Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) per Begrenzung von Vergütungsanstiegen auf die Grundlohnrate etwa zwei Milliarden Euro zum Sparpaket beitragen.
Empfehlung gegen Kürzungen im ambulanten Sektor
Auch im ambulanten Bereich soll es Abmilderungen bei den geplanten Sparvorgaben geben. Dazu heißt es in der Beschlussvorlage, die erforderlichen Einsparmaßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze dürften „weder die zwingend notwendige strukturelle Reform eines verpflichtenden Primärarztsystems gefährden noch die bereits derzeit kritisch diskutierten Wartezeiten auf Facharzttermine verlängern“.
Deshalb halte man es für verfrüht, im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes die finanziellen Anreize für eine schnellere Terminvergabe und -vermittlung und für die extrabudgetäre Vergütung dieser Behandlungsfälle vollständig und ersatzlos zu streichen.
Negative Auswirkungen auf die Niederlassungsbereitschaft könnten nicht ausgeschlossen werden. Die vorgesehenen Einschnitte in die Vergütungsstruktur sollten zurückgestellt und stattdessen „im Kontext des Primärversorgungssystems in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der konkreten Steuerungswirkung“ geprüft werden.
Den Planungen des BMG zufolge sollte 2027 allein mit der Streichung der Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eine Einsparung von 1,3 Milliarden Euro erzielt werden.
Zudem wird in der Vorlage an die Länderkammer für eine Streichung der geplanten Kopplung der Vergütung der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) an Beitragssatzstabilität und Fixkostendegression plädiert. Ansonsten bremse man das derzeit „wirksamste Steuerungsinstrument“ finanziell aus.
Ebenfalls abgelehnt werden soll die beabsichtigte Einschränkung der Entbudgetierung der Versorgungsbereiche der Kinder- und Jugendmedizin und der allgemeinen hausärztlichen Versorgung. Die langfristige Sicherstellung der kinder- und jugendärztlichen Versorgung und der hausärztlichen Versorgung müsse insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems und der angespannten Versorgungslage „Vorrang vor kurzfristigen Einspareffekten“ haben.
Keine Kürzungen in der Psychotherapie
Einstimmig stellt sich der Gesundheitsausschuss mit mehreren Anträgen gegen die von Warken geplanten Änderungen in der Psychotherapie. Vorgesehen ist derzeit, diese wieder in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) einzugliedern.
Außerhalb der MGV vergütet werden können sollen dann nur noch kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung, Gespräche, Beratungen, Erörterungen, Abklärungen, Anleitung von Bezugs- oder Kontaktpersonen, Betreuung sowie kontinuierliche Mitbetreuung in häuslicher Umgebung oder in beschützenden Einrichtungen oder Heimen.
In der Beschlussempfehlung für die Länderkammer wird das kritisch gesehen. Demnach sollen psychotherapeutische Leistungen weiterhin insgesamt oder zumindest in weit größerem Umfang extrabudgetär vergütet werden können. Die beiden Beschlussanträge in der Vorlage für die Länderkammer unterscheiden sich in ihrer Wortwahl etwas. In der Begründung ist aber die gleiche Intention zu lesen.
Durch die vorgesehene Budgetierung der psychotherapeutischen Leistungen wird aus Sicht des Gesundheitsausschusses eine Verschärfung der bereits aktuell bestehenden Wartezeitproblematik auf einen Therapieplatz befürchtet. Es sei zudem mit einem Rückgang des psychotherapeutischen Angebots zu rechnen, wenn zu den gegenwärtigen Honorarkürzungen bei den psychotherapeutischen Leistungen auch noch deren Budgetierung hinzutrete, hieß es.
Auch die Kürzung der Zuschläge für Kurzzeittherapien muss aus Sicht des Ausschusses zurückgenommen werden. Die vorgeschlagene Maßnahme, die mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit einhergehe, werde „abgelehnt“. Die Zuschläge bildeten den erhöhten zeitlichen Aufwand für Behandlungen mit kurzer Dauer adäquat ab.
Bund beteiligt sich zu wenig
Die Beteiligung des Bundes an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist aus Sicht des Gesundheitsausschuss des Bundesrats deutlich zu gering. Im aktuellen Sparpaket kürzt der Bund den Steuerzuschuss um zwei Milliarden Euro.
Vorgeschlagen wird in der Beschlussvorlage eine Dynamisierung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds. Der Bundeszuschuss sollte demnach nicht für mehrere Jahre im Voraus starr festgelegt sein, sondern turnusmäßig geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Damit solle flexibler auf äußere Umstände reagiert werden können.
Änderungen angemahnt werden auch konkret bei dem Anteil, den der Bund für Bürgergeldbezieher übernimmt. Der Bund zahlt derzeit deutlich zu wenig Mittel an die GKV, die Deckungslücke wird mit zehn bis zwölf Milliarden Euro angegeben. Künftig will sich der Bund minimal beteiligen. Zunächst mit 250 Millionen Euro – anwachsend bis maximal zwei Milliarden Euro in einigen Jahren.
Die Länderkammer macht stattdessen ein Berechnungsmodell auf, mit dem ein fixer Faktor festgelegt werden soll, der die Zahlung für Bürgergeldempfänger künftig exakt festschreibt. Grund sei, dass die Beiträge über einen in der Vergangenheit immer wieder veränderten Anteil an der monatlichen Bezugsgröße politisch festgelegt worden seien.
Dabei komme es aufgrund der zu geringen Höhe des in Ansatz gebrachten Anteils an der monatlichen Bezugsgröße zu einer systematischen Unterdeckung der Leistungsausgaben für diesen Personenkreis in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dies gehe „in nicht hinzunehmender Weise zulasten der Solidargemeinschaft“. Der vorliegende Regelungsvorschlag orientiere sich an der Zielsetzung des Gesetzentwurfs, zukünftig eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik zu vollziehen.
Bei der kostenfreien Familienversicherung werden kleinere Änderungen angeregt, da man unbillige Härten für lebensältere Personen, deren Familienmodell jahrzehntelang auf dem Modell der Einverdienerehe fußte, befürchtet. Der Bundesrat hält daher die Einführung ausreichender Übergangsfristen und einer zeitlich befristeten Altersgrenze zur Abschwächung sozialer Härten für geboten.
Alternative zum dynamisierten Herstellerabschlag
Unterstützung bekommt auch die Pharmaindustrie. Am geplanten dynamisierten Herstellerabschlag der Bundesregierung werden Änderungen angemahnt – vor allem, um der Industrie Planungssicherheit zu geben.
Der Vorschlag in der Empfehlung sieht einen pauschalen Abschlag von fünf Prozent vor, der zusammen mit dem Apothekenabschlag in Höhe von sieben Prozent einen kumulierten Herstellerrabatt von zwölf Prozent ergeben würde. „Dieser Wert entspricht dem im Jahr 2023 geltenden Abschlag und wird somit einen substantiellen Beitrag zur Beitragssatzstabilisierung leisten“, heißt es.
Kritik kommt auch an der geplanten Einführung von Rabattverträgen für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung. Diese sollte gestrichen werden, weil sie „einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand“ darstellt.
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