Psychotherapeutentag fordert Umsetzung von Reformen zugunsten psychisch Kranker

Würzburg – Die Delegierten des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT), der am 12. und 13. April in Würzburg stattfand, haben einen dringenden Appell an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gerichtet, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu stärken.
„Wiederholte Ankündigungen und vorläufige Arbeitsentwürfe sind keine Gesetze. Psychisch kranke Menschen brauchen Taten – und kein Warten“, sagte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die von Lauterbach vor über einem Jahr angekündigten Versorgungsreformen liegen immer noch nicht vor.“
Der Bundesgesundheitsminister müsse die für die Gesetzgebung verbleibende Zeit nutzen und jetzt die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft sichern und gestalten. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung benannten Reformvorhaben seien überfällig und müssten „endlich in ein Gesetz münden“, forderte Benecke.
So sieht der Koalitionsvertrag der Ampelregierung von 2021 unter anderem eine Bedarfsplanungsreform vor, die zusätzliche Kassensitze für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen vor. Des Weiteren sollte ein Ausbau der Behandlungsangebote in der ambulanten Komplexversorgung erfolgen. Ebenso eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der stationären psychiatrischen Versorgung. Auch Anstrengungen in der Prävention psychischer Erkrankungen sind im Koalitionsvertrag festgelegt.
„Der Koalitionsvertrag hat große Erwartungen geweckt, da ein ganzer Paragraf die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung thematisiert und den Reformbedarf unterstrichen hat. Er hat seine Gültigkeit aber nicht verloren“, betonte die BPtK-Präsidentin.
Im aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) wurde bislang nur eine einzige Regelung zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung aufgegriffen: eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für Leistungserbringer, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.
„Diese Regelung hat das Potenzial für Verbesserungen, denn die für Kinder und Jugendliche verfehlte Logik einer Mitversorgung durch benachbarte Großstädte, wie sie aktuell in der Bedarfsplanung angelegt ist, kann dadurch endlich durchbrochen werden“, erklärte BPtK-Präsidentin Benecke. „Doch das reicht nicht aus.“
Die Delegierten des 44. DPT betonten unter anderem in einer Resolution, dass der Handlungsbedarf auch angesichts der Zunahme psychischer Erkrankungen, der wachsenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung und der weiter ansteigenden gesellschaftlichen Folgekosten aufgrund später oder fehlender Behandlung dringend sei.
Empört zeigten sie sich während der Versammlung, als dort bekannt wurde, dass auch der aktuelle Referentenentwurf eines GVSG keine Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung enthält.
Eine Hoffnung gab es wohl noch. Nach den Protesten im Vorfeld des DPT appellierten auch die Delegierten an den Bundesgesundheitsminister die berufliche Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses und mittelfristig die Versorgung psychisch kranker Menschen zu sichern.
„Vollenden Sie die Reform, an der Sie in der vergangenen Legislatur maßgeblich mitgewirkt haben. Schaffen Sie jetzt eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken“, heißt es in der Resolution.
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