Ärzteschaft

Psychotherapeutische Versorgung: Petition für angemessene Vergütung erreicht Quorum

  • Donnerstag, 30. April 2026
/Tierney, stock.adobe.com
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Berlin – Die Petition „Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“ hat in weniger als 24 Stunden nach Freigabe das Quorum erreicht, um in einer Sitzung des Petitionsausschusses beraten zu werden.

„Die hohe Zahl an Mitzeichnungen zeigt, dass die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen weit über die Berufsgruppe hinaus auf breite Kritik stoßen“, sagten die Bundesvorsitzenden der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), Christina Jochim und Enno Maaß.

Wenn die Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung geschwächt würden, treffe das unmittelbar die Patienten. Die Petition greife zentrale Forderungen auf, für die man sich seit langem einsetze.

Mit der Petition wird angemahnt, „zu prüfen und geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Anpassungen der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen und eine bedarfsgerechte, wirtschaftlich tragfähige Versorgung gewährleistet bleibt“.

Zur Begründung heißt es in der Petition, die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Deutschland sei seit Jahren durch eine hohe Nachfrage und erhebliche Wartezeiten geprägt. Für viele Patientinnen und Patienten bedeute dies eine „monatelange Verzögerung dringend benötigter Behandlung“.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Vergütungsanpassungen für psychotherapeutische Leistungen erscheine es geboten, das Anliegen auch in den parlamentarischen Raum zu überführen.

Unabhängig von den konkreten Mechanismen der Vergütungsfestsetzung im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung bestehe eine übergeordnete Verantwortung des Gesetzgebers für die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung.

Eine strukturell unzureichende Vergütung könne die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen beeinträchtigen und mittelbar zu einer Reduktion des Behandlungsangebots führen, so die Befürchtung.

EB/aha

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