Fachwelt stellt sich hinter SPD-Pläne zur Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin

Berlin – Die SPD hat sich dafür ausgesprochen, die Finanzierung der Pädiatrie aus dem System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) herauszunehmen. Der Vorstoß bekommt in der Fachwelt weiter Zustimmung.
Das SPD-Positionspapier zeigt aus Sicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKind) eine „erfreulich klare Analyse der Grundprobleme bei der gesundheitlichen Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland“.
Die Not der Kinderkliniken sei im Konstrukt der Fallpauschalen „systemimmanent“ und bestehe „seit Jahren“, schreiben die Fachgesellschaften. Der SPD-Beschluss – „Kinder- und Jugendliche sollen überall medizinisch gut versorgt werden – egal, wo sie wohnen“ – würde bei Umsetzung etliche von Schließung bedrohte und von Kindern und Familien dringlich benötigte Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin retten.
Der SPD-Beschluss umfasst alle Teile der Kinder- und Jugendmedizin und widmet sich der pädiatrischen Versorgung im breiten Spektrum von ambulanten, stationären und sozialpädiatrischen Angeboten.
Als „sehr erfreulich“ bewerten die Kinder- und Jugendärzte die Forderung, im Sinne einer besseren Grundversorgung die Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin gleichzustellen. Die Kinder- und Jugendärzte seien die Hausärzte der Kinder und Jugendlichen und müssten deshalb auch – bei Ausbildung und Weiterbildung – gleichermaßen gefördert werden.
Besonderes Augenmerk sollte zusätzlich dem öffentlichen Gesundheitsdienst gewidmet werden, dessen chronische Unterfinanzierung und mangelhafte Ausstattung gerade jetzt in Zeiten einer Pandemie höchst problematisch ist.
Grenzen gesetzt
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) machte deutlich, dass man seit Jahren auf „Unzulänglichkeiten des Fallpauschalensystems“ hingewiesen habe. In den vergangenen Jahren sei immer wieder gefordert worden, das Instrument des Sicherstellungszuschlags für die Geburts- und Kinderkliniken offensiv einzusetzen.
Laut DKG hat es zwar zuletzt den Versuch von Korrekturen gegeben. Aber trotz der immer besseren Kalkulation müsse man feststellen, „dass dem System bei der Kindermedizin schlichtweg Grenzen gesetzt sind“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Kliniken, die nicht die entsprechenden Fallzahlen haben, könnten für die Vorhaltungen in diesen Leistungsbereichen keine Kostendeckung erreichen.
„Unsere Forderung, auch pädiatrische Abteilungen in die Voraussetzungen zur Gewährung von Sicherstellungszuschlägen einzubeziehen, ist bislang im G-BA an der Weigerungen der Kassen und der mehrheitsbildenden Stimmberechtigten gescheitert“, kritisiert Baum. Notwendig sei, dass in der nunmehr aufgenommenen Diskussion im G-BA die Sicherstellungszuschläge ausdrücklich für die Kindermedizin aufgenommen werden und die restriktiven Kriterien der G-BA-Mehrheit für die Erlangung der Zuschläge entfallen.
Zugleich ist den Kliniken nach Ansicht der DKG „grundsätzlich die Option der Abwahl der Finanzierung über die Fallpauschalen zugunsten einer Finanzierung über ein fallzahlenunabhängiges Jahresbudget einzuräumen“. Das Instrument dafür seien die „besonderen Einrichtungen“, das heute zum Beispiel von rheumatologischen Kinderklinken genutzt werden könne. „Die Vorschläge der SPD gehen hier in die richtige Richtung“, so Baum.
Nicht systemkonform ist seiner Meinung nach die vorgeschlagene Separierung eines großen Anteils von Mitteln aus dem neu vorgesehenen Strukturfonds. Das zentrale Problem der Investitionsunterfinanzierung, das auch im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin zu beklagen sei, müssten die Bundesländer durch die dauerhafte Bereitstellung von deutlich mehr Investitionsmitteln beseitigen.
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