Politik

Regierung will Schwangere vor Belästigungen von Abtreibungsgegnern schützen

  • Mittwoch, 24. Januar 2024
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick
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Berlin – Die Bundesregierung will schwangere Frauen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Diesen droht bei einer sogenannten Gehsteigbelästigung künftig ein Bußgeld. Ein entspre­chender Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wurde heute im Bundeskabinett beschlossen.

Die Ampelkoalition reagiert damit auf zunehmende Protestaktionen vor Arztpraxen und Beratungsstellen. Solche Belästigungen seien „nicht hinnehmbar“, erklärte die Ministerin.

Die Teilnehmenden solcher Aktionen wollen schwangere Frauen unter Druck setzen, die Rat suchen oder einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Bislang ist dies durch das Demonstrationsrecht gedeckt. Künftig sollen Gehsteigbelästigungen jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, bei Verstößen könnte dann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Verschiedene Grundrechte hätten gegeneinander abgewogen werden müssen, betonte Paus – die Rechte ratsu­chender Frauen einerseits und das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter. Diese Abwägung sei mit dem vorgestellten Entwurf gelungen. „Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen – auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird.“

Vorgesehen ist nun eine Regelung, wonach ein ungehinderter Zugang zu Beratungsstellen oder Praxen gewähr­leistet sein muss. Zudem sollen Frauen, die solche Einrichtungen aufsuchen, in Hör- und Sichtweise nicht ange­sprochen oder bedrängt werden dürfen. Ebenfalls geschützt werden soll das Personal von Beratungsstellen und Arztpraxen: Auch hier könnte bei Belästigungen künftig ein Bußgeld drohen.

Die Grünen-Politikerin sieht in der Gesetzesänderung eine Stärkung der Recht von Schwangeren und „einen wich­tigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau“. Es sei wichtig, dass schwangere Frauen „in diesen so schwieri­gen Situationen eine gute Beratung bekommen und nicht konfrontiert werden mit Hass und Hetze“, hatte Paus dazu am Morgen im ZDF gesagt.

Die Parlamentsgeschäftsführerin der SPD im Bundestag, Katja Mast, bezeichnete den Kabinettsbeschluss als „ein klares Stoppsignal an alle fundamentalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner“. Es sei höchste Zeit, dass solchen massiven Einschüchterungsversuchen ein Ende bereitet werde, sagte sie den Zeitungen der Medien­gruppe Bayern. „Das ist abstoßend, wie da vorgegangen wird.“ Mast stellte eine zügige Beratung im Bundestag in Aussicht.

Dass Frauen in einer schwierigen Lebenssituation vor Beratungsstellen und Arztpraxen behelligt und beleidigt werden, sei „unerträglich“, ergänzte die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge. „Die Meinungsfreiheit beinhaltet nicht das Recht, andere körperlich zu bedrängen oder psychisch übergriffig zu werden.“

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begrüßte den Schritt ebenfalls, forderte auf X aber ein gene­relles Streichen des Abtreibungsparagrafen 218. Dies wäre „noch besser“, erklärte die Organisation. Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz immer noch verboten, er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei – unter anderem, wenn er nach einer Beratung durch einen Arzt erfolgt.

afp/dpa

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