KBV sieht positive Effekte bei der Kodierunterstützung

Berlin – Die Kodierqualität der Praxen hat sich weiter verbessert. Das machte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt öffentlich. Aus ihrer Sicht zeigt die elektronische Kodierunterstützung Wirkung. Positive Effekte zeigten sich besonders deutlich in der vollständigen Kodierung des Diabetes mellitus.
Auch die verschiedenen Funktionen der Kodierunterstützung, zum Beispiel zur Überprüfung und Kennzeichnung von Dauerdiagnosen, hätten zu einer Verbesserung geführt, schreibt die KBV. Das gelte unter anderem für die genaue Kodierung des Schlaganfalls und Herzinfarkts.
Die in der Kodierunterstützung hinterlegten Regeln werden jährlich überprüft. Für 2025 wurden nach Angaben der KBV kleinere Anpassungen beschlossen, die aufgrund von Änderungen in der ICD-10 notwendig seien.
Diese betreffen insbesondere Diagnosen aus den Bereichen Sepsis, Ileus und Frakturen der Wirbelsäule, die meist stationär gestellt werden. Des Weiteren seien die Regeln für den Diabetes mellitus, den akuten Vorderwandinfarkt und die Hypertonie mit Herz- und/oder Nierenbeteiligung leicht angepasst worden.
Die Kodierunterstützung steht Praxen als digitaler Helfer in der Praxissoftware seit dem Jahr 2022 zur Verfügung. Sie enthält unter anderem einen Kodiercheck für die häufigen Diagnosenbereiche Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Bluthochdruckfolgen, die eine komplexe Kodierung erfordern. Dabei prüft die Software mithilfe des Kodierregelwerkes, ob der ausgewählte Kode den ICD-10 Regeln entspricht.
Ziel der Kodierunterstützung ist es, Ärzte und Psychotherapeuten dabei zu unterstützen, ihre Behandlungsdiagnosen so detailliert und spezifisch wie möglich zu verschlüsseln.
Dies wird mit Start der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025 noch mal an Bedeutung gewinnen. Denn die Krankenkassen sind verpflichtet, die bei ihnen vorliegenden Abrechnungsdaten inklusive der ICD-10-GM-Kodes in die ePA ihrer Versicherten einzustellen, sofern diese nicht widersprechen.
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