Ärzteschaft

Klärungsbedarf bei der Reproduktionsmedizin

  • Donnerstag, 25. Mai 2017

Freiburg – Der Gesetzgeber muss klare und konsistente rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin schaffen. Nicht zuletzt aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung müssten die offenen Fragen auf diesem Gebiet breit diskutiert und geklärt werden, heißt es in zwei ähnlichen Beschlüssen des Deutschen Ärztetags in Freiburg.

Bisher fehle es in Deutschland an einer systematischen Regelung in diesem sensiblen und komplexen Bereich, kritisierte der Ärztetag. Klärungsbedarf bestehe unter anderem beim Umgang mit Embryonen im Rahmen der assistierten Reproduktion, bei der Embryonenspende als Sonderform der heterologen Verwendung von Keimzellen oder der Behandlung lesbischer Paare und alleinstehender Frauen mit heterolog verwen­deten Samenspenden.

Die Delegierten erteilten einer Richtlinien-Regelung durch die Bundesärztekammer eine Absage. Nur der Gesetzgeber sei legitimiert, „die das menschliche Leben elementar berührenden medizinethischen Fragen verbindlich zu regeln“.

may/EB

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