E-Rezept kann in Europa grenzüberschreitend eingelöst werden

Brüssel – Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung innerhalb Europas kommt voran. Erstmals können Patienten innerhalb der Europäischen Union (EU) digitale Rezepte aus ihrem Heimatland in einem anderen EU-Staat einlösen, vermeldet die EU-Kommission in Brüssel. Den Anfang machen Finnland und Estland: Finnische Patienten können Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt in ihrer Heimat elektronisch verordnet hat, in Apotheken in Estland einlösen.
Die teilnehmenden Apotheken im Aufenthaltsland können die E-Rezepte über die neue digitale E-Health-Diensteinfrastruktur abrufen. Die Patienten müssen dafür keine schriftliche Verschreibung vorlegen. Das gilt für alle E-Rezepte aus Finnland und für die estnischen Apotheken, die die Vereinbarung unterzeichnet haben. Die Initiative ist Teil der EU-Strategie für digitale Gesundheitsversorgung und Pflege, die die aufgeklärte Mitwirkung der Patienten verbessern will, etwa indem die Patienten Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten.
Das E-Health-Netz (das Netz der E-Health-Behörden in der EU) hatte zuvor das Projekt zwischen Finnland und Estland genehmigt. Grundlage für die Initiative ist die Richtlinie 2011/24/EU über die „Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ aus dem Jahr 2011. Sie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel auszutauschen, um die Kontinuität der Behandlung europäischer Bürger über die Grenzen hinweg sicherzustellen. Geplant ist, das E-Rezept und dessen elektronische Verabreichung als grenzüberschreitende Dienstleistung schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten einzuführen.
Austausch von Patientenkurzakten folgen
Als zweite grenzüberschreitende Dienstleistung sollen darüber hinaus Patientenkurzakten eingeführt werden. Sie liefern Hintergrundinformationen über wichtige Gesundheitsaspekte wie Allergien, Medikation, Vorerkrankungen oder Operationen und werden bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um die Zusammenfassung einer umfassenderen europäischen elektronischen Patientenakte. Hierfür will die Kommission in Kürze eine Empfehlung zum Austauschformat vorlegen. Die zuständigen E-Health-Behörden haben bereits grünes Licht für den Austausch von Patientenkurzakten zwischen Tschechien und Luxemburg gegeben.
„Der Austausch von elektronischen Verschreibungen und Patientenkurzakten ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Patienten, da Ärzte so die Krankengeschichte ausländischer Patienten besser verstehen können und das Risiko einer falschen Medikation und die Kosten für doppelte Untersuchungen verringert werden können“, sagte Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Kommission werde den Ausbau dieses Austauschs in der EU weiter unterstützen.
Beide Dienste wurden durch die von der EU-Kommission finanzierte digitale E-Health-Dienste-Infrastruktur ermöglicht, die die nationalen E-Health-Dienste verbindet und über die Gesundheitsdaten grenzüberschreitend ausgetauscht werden können. An der digitalen Infrastruktur beteiligen sich 22 EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, in der ersten Ausbaustufe voraussichtlich ab Ende 2021 Rezepte und Patientenkurzakten elektronisch auszutauschen.
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